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Massenabmahner BUG AG und e-Tail GmbH stellen
Insolvenzantrag
Sowohl
die Firma BUG Computer Components AG wie auch die Firma e-Tail GmbH sind in der
Vergangenheit durch Vielfachabmahnungen aufgefallen. Die e-Tail
GmbH hatte sich darauf spezialisiert, selbst abzumahnen, wobei einige Gerichte
zu guter Letzt doch die Rechtsmissbräuchlichkeit dieses Handelns erkannten.
Sowohl das Kammergericht Berlin, das Landgericht Frankfurt a. M., das
Landgericht Hamburg und das OLG Hamm, als auch weitere Gerichte hatten dem
Abmahntreiben dieser Gesellschaften ein Ende gesetzt. In Fachkreisen bestand
schon seit Längerem die Vermutung, dass gerade die e-Tail GmbH aus selbst
ausgesprochenen Abmahnungen einen eigenständigen Geschäftszweig entwickeln
wollte.
Das
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BUG Computer Components AG wird
beim Amtsgericht Hildesheim unter Aktenzeichen 51 IN 99/08 geführt, das
Insolvenzverfahren der e-Tail GmbH dort unter dem Aktenzeichen 51 IN 100/08. Die
Insolvenzverfahren sind noch nicht eröffnet. ZDNet berichtet, dass Rechtsanwalt
Helge Wachsmuth aus Hannover zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde,
der jedoch zu den Aussichten des Insolvenzverfahrens noch keine Aussagen machen
kann.
Die
Unternehmen selbst begründen nach einer Mitteilung von golem.de den
Insolvenzantrag mit der weltweiten Banken- und Finanzkrise und der daraus
resultierenden unerwartet starken Kaufzurückhaltung.
Soweit
diese Unternehmen noch gerichtliche Verfahren gegen Abgemahnte laufen haben, uns
sind bspw. Vertragsstrafenverfahren bekannt, dürfen wir darauf hinweisen, dass
diese erst dann unterbrochen sind gemäß § 240 ZPO,
wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder wenn die Verwaltungs- und
Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen
vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.
Stand:
05.11.2008
Ihre
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock
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