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Massenabmahner BUG AG und e-Tail GmbH stellen Insolvenzantrag

Sowohl die Firma BUG Computer Components AG wie auch die Firma e-Tail GmbH sind in der Vergangenheit durch Vielfachabmahnungen aufgefallen. Die e-Tail GmbH hatte sich darauf spezialisiert, selbst abzumahnen, wobei einige Gerichte zu guter Letzt doch die Rechtsmissbräuchlichkeit dieses Handelns erkannten. Sowohl das Kammergericht Berlin, das Landgericht Frankfurt a. M., das Landgericht Hamburg und das OLG Hamm, als auch weitere Gerichte hatten dem Abmahntreiben dieser Gesellschaften ein Ende gesetzt. In Fachkreisen bestand schon seit Längerem die Vermutung, dass gerade die e-Tail GmbH aus selbst ausgesprochenen Abmahnungen einen eigenständigen Geschäftszweig entwickeln wollte.

Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BUG Computer Components AG wird beim Amtsgericht Hildesheim unter Aktenzeichen 51 IN 99/08 geführt, das Insolvenzverfahren der e-Tail GmbH dort unter dem Aktenzeichen 51 IN 100/08. Die Insolvenzverfahren sind noch nicht eröffnet. ZDNet berichtet, dass Rechtsanwalt Helge Wachsmuth aus Hannover zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde, der jedoch zu den Aussichten des Insolvenzverfahrens noch keine Aussagen machen kann.

Die Unternehmen selbst begründen nach einer Mitteilung von golem.de den Insolvenzantrag mit der weltweiten Banken- und Finanzkrise und der daraus resultierenden unerwartet starken Kaufzurückhaltung.

Soweit diese Unternehmen noch gerichtliche Verfahren gegen Abgemahnte laufen haben, uns sind bspw. Vertragsstrafenverfahren bekannt, dürfen wir darauf hinweisen, dass diese erst dann unterbrochen sind gemäß § 240 ZPO, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.

Stand: 05.11.2008

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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