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E-Books unterliegen ab 2009 der Buchpreisbindung

 

Herkömmliche Bücher unterliegen der Buchpreisbindung nach Buchpreisbindungsgesetz. Die Frage, ob dies auch für E-Books gilt, war bisher ungeklärt. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der berechtigt ist, Verstöße gegen die Buchpreisbindung abzumahnen, hat jetzt darauf hingewiesen, dass ab Anfang 2009 Verstöße gegen die Buchpreisbindung bei E-Books wettbewerbsrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für solche E-Books, die Bücher reproduzieren oder ersetzen. Dies ist eindeutig dann der Fall, so der Börsenverein, wenn die Bücher auf ein Lesegerät geladen werden können. Mittlerweile gibt es nutzbare Lesegeräte, wie bspw. das Lesegerät "Kindle", das Amazon anbietet.

 

Lizenzen für Netzwerke, Firmenkunden oder Bibliotheken sollen von der Preisbindung ausgenommen werden. Gleiches gilt auch für den Download einzelner Kapitel, wobei der Börsenverein ausdrücklich darauf hinweist, dass hier noch einige Fragen offen sind, die im Streitfall dann durch die Gerichte zu klären sind.

 

Die Rechtsabteilung des Börsenvereins wird der Verlagsbranche eine Übergangsfrist einräumen. Sie geht davon aus, dass sich die Preisbindung für E-Books in der Branche bis Ende des Jahres herumgesprochen haben wird.

 

Ab Januar 2009 werden dann jedoch Verstöße auf diesem Gebiet verfolgt. Ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung ist wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden.

 

 

Stand: 10/2008

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

 

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Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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