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E-Books unterliegen jetzt der Buchpreisbindung

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hatte bereits im Jahr 2008 darauf hingewiesen, dass nach seiner Auffassung E-Books der Buchpreisbindung unterliegen. Dies war bisher nicht geklärt. Nunmehr hat der Gesetzgeber das Buchpreisbindungsgesetz geändert und für Klarstellung gesorgt. Seit dem 01.09.2016 unterliegen auch E-Books dem Buchpreisbindungsgesetz.

Dies ergibt sich aus der Definition von Büchern gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchpreisbindungsgesetz:

Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch

Produkte die Bücher, Musiknoten oder kartografische Produkte reproduzieren oder substituieren, wie z. B. zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher, und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind.

Folge ist, dass jeder Anbieter von E-Books verpflichtet ist, die vom jeweiligen Verlag verbindlich festgelegten und veröffentlichten Preise einzuhalten.

Woher stammt der festgelegte Buchpreis?

Verleger oder Verlage sind gem. § 5 Abs. 1 Buchpreisbindungsgesetz verpflichtet, den Verkaufspreis festzusetzen. Ferner muss der festgelegte Preis “in geeigneter Weise veröffentlicht” werden. Ein “Preiskampf” beim Angebot von E-Books wird es somit zukünftig nicht mehr geben.

Grundsätzlich unterliegen alle neuen Bücher dem Buchpreisbindungsgesetz. Ausnahmen gelten bspw. für gebrauchte Bücher. Wann ein “gebrauchtes” E-Book vorliegt, dürfte spannend werden, wobei uns Plattformen, auf denen gebrauchte E-Books gehandelt werden, nicht bekannt sind.

Ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz ist wettbewerbswidrig und wird auch abgemahnt, insbesondere der Börsenverein des deutschen Buchhandels geht gegen Anbieter vor, die den festgelegten Buchpreis nicht einhalten.

  • Weitere Infos: FAQ zur Buchpreisbindung
  • Stand: 02.09.2016

    Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

    https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/827d3d200f9a4fd9b48ead604c0a1222