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E-Books unterliegen ab 2009 der Buchpreisbindung
Herkömmliche
Bücher unterliegen der Buchpreisbindung nach Buchpreisbindungsgesetz. Die Frage,
ob dies auch für E-Books gilt, war bisher ungeklärt. Der Börsenverein des
deutschen Buchhandels, der berechtigt ist, Verstöße gegen die Buchpreisbindung
abzumahnen, hat jetzt darauf hingewiesen, dass ab Anfang 2009 Verstöße gegen die
Buchpreisbindung bei E-Books wettbewerbsrechtlich verfolgt werden. Dies gilt
insbesondere für solche E-Books, die Bücher reproduzieren oder ersetzen. Dies
ist eindeutig dann der Fall, so der Börsenverein, wenn die Bücher auf ein
Lesegerät geladen werden können. Mittlerweile gibt es nutzbare Lesegeräte, wie
bspw. das Lesegerät "Kindle", das Amazon anbietet.
Lizenzen
für Netzwerke, Firmenkunden oder Bibliotheken sollen von der Preisbindung
ausgenommen werden. Gleiches gilt auch für den Download einzelner Kapitel, wobei
der Börsenverein ausdrücklich darauf hinweist, dass hier noch einige Fragen
offen sind, die im Streitfall dann durch die Gerichte zu klären sind.
Die
Rechtsabteilung des Börsenvereins wird der Verlagsbranche eine Übergangsfrist
einräumen. Sie geht davon aus, dass sich die Preisbindung für E-Books in der
Branche bis Ende des Jahres herumgesprochen haben wird.
Ab
Januar 2009 werden dann jedoch Verstöße auf diesem Gebiet verfolgt. Ein Verstoß
gegen die Buchpreisbindung ist wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden.
Stand:
10/2008
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
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