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Aktuelle dubiose Abmahnungen
Vorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir
beraten Sie sofort!
Regelmäßig
tritt der Fall auf, dass dubiose Organisationen versuchen, auf den Abmahnzug
aufzuspringen, um schnell Geld zu verdienen. Der
bekannteste Fall ist sicherlich der Verein "Ehrlich währt am längsten ".
Folgende
Fälle sind zur Zeit aktuell:
Gefälschte Abmahnungen der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren
Wettbewerbs Büro München
Aus
der Mitteilung
der WBZ vom 07.10.2009
Seit der vergangenen Woche melden sich immer wieder aufgebrachte Handwerker
bei der Wettbewerbszentrale, da sie von der Wettbewerbszentrale abgemahnt worden
seien.
Die angeblichen Abmahnungen weisen das Büro München der
Wettbewerbszentrale als Absender auf. Im Betreff heißt es „Abmahnung“. Als
Aktenzeichen wird „M 5 …/09“ oder „M 5 …/10“ angegeben. Sachbearbeiter soll
entweder RAin Silke Pape oder RA Michael Kendler sein. Die Schreiben sind nicht
unterschrieben. Beanstandet wird bislang ausschließlich die Abgabe von Angeboten
zur Durchführung handwerklicher Arbeiten aus dem Bereich des Maler- und
Lackierer-Handwerks auf der Handwerker-Plattform „my-hammer.de“ im Internet,
ohne dass der betroffene Handwerker in die Handwerksrolle der zuständigen
Handwerkskammer eingetragen sei.
Die Wettbewerbszentrale weist darauf
hin, dass es sich um fingierte Abmahnungen handelt, die nicht von ihr verschickt
worden sind. Die Wettbewerbszentrale verschickt keine Schreiben ohne
Unterschrift. Auf den Kuverts ist das Logo der Wettbewerbszentrale abgedruckt.
Die Wettbewerbszentrale rät dringend, die geforderten Unterlassungserklärungen
nicht abzugeben.
Der Sachverhalt stellt sich momentan so dar, dass ein
noch unbekannter Dritter eine tatsächlich von der Wettbewerbszentrale
ausgesprochene Abmahnung abgeändert hat, um die Wettbewerbszentrale in
Misskredit zu bringen. Die Wettbewerbszentrale wird die zuständige
Staatsanwaltschaft einschalten. Betroffene Handwerker bitten wir, sich mit uns
in Verbindung zu setzen und uns sowohl das Abmahnschreiben als auch das
zugehörige Kuvert im Original zukommen zu lassen.
Gefälschte
Abmahnungen der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs Zweigstelle
Hamm-Bellendorf
Uns
liegen aktuell Abmahnungen der "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
e.V., Zweigstelle Hamm-Bellendorf" vor. In diesen Abmahnungen wird bei eBay
unter anderem die 40-Euro-Klausel
im Rahmen der Widerrufsbelehrung abgemahnt.
Es
werden Kosten in Höhe von 189,00 Euro geltend gemacht. Ungewöhnlich ist schon
das Angebot, dass auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
verzichtet wird, wenn die Kosten der Abmahnung bis zu einem bestimmten Datum
gezahlt werden. Es wird die Zahlung auf ein Treuhandkonto einer Anwaltskanzlei
gefordert.
Eine
Fristsetzung zur Abgabe der Unterlassungserklärung erfolgt nicht, sondern es
heißt vielmehr "Sollten wir bis zu diesem Tag keinen Zahlungseingang erhalten
haben, werden wir die Unterlassung sowie die Kosten gerichtlich einfordern". Da
nicht einmal eine Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt worden
ist, geht die Abmahnung, formal gesehen, sowieso ins Leere. Unterschrieben ist
die Abmahnung mit "Die Geschäftsführung (RA Norden)." Die als Kontoinhaber
genannte Rechtsanwaltskanzlei, die tatsächlich existiert, hat uns bestätigt, mit
dem Ganzen nichts zu tun zu haben. Die Kanzlei hat eine Belohnung von € 5000,00
für sachdienliche Hinweise ausgelobt.
Wir
empfehlen auf diese Abmahnung nicht zu reagieren und im Zweifelsfall
Strafanzeige zu erstatten. Die Wettbewerbszentrale weist im Internet mit
Meldung vom 09.06.2009 auf die gefälschten Abmahnungen hin und das sie WBZ
nicht Absender der Abmahnung ist. Ferner wurde die zuständige Staatsanwaltschaft
eingeschaltet.
Verein gegen Wettbewerbs-Benachteiligung im Internethandel“
(V.g.W.i.I.)
Der Entsorger Landbell warnt
in einer Pressemitteilung vom 03.07.2009 vor Abmahnungen des „Vereins gegen
Wettbewerbs-Benachteiligung im Internethandel“ (V.g.W.i.I.):
Landbell distanziert sich vollumfänglich vom Schreiben des
„Vereins gegen Wettbewerbs-Benachteiligung im Internethandel“ (V.g.W.i.I.) /
Online-Händler sollten die von dem Verein ausgesprochenen Mahnungen ignorieren /
Forderungen nicht seriös, Ansprüche und Legitimation des Vereins mehr als
fragwürdig.
Zahlreiche gewerbliche Online-Verkäufer erhalten derzeit
Abmahnungen von dem „Verein gegen Wettbewerbs-Benachteiligung im Internethandel“
aus Lübeck wegen des angeblichen Verstoßes gegen die zum 1. Januar 2009
teilweise neu gefasste Verpackungsverordnung. Die Online-Händler werden zu
Zahlungen aufgefordert und angehalten, sich innerhalb der nächsten sieben Tage
einem Dualen System anzuschließen. Ansonsten würde der Verein seine
„Rechtsabteilung“ einschalten, Anzeige erstatten und Bußgeldverfahren einleiten.
Die Landbell AG wird in diesem Zusammenhang als geeigneter
Entsorgungsdienstleister genannt und empfohlen.
Landbell distanziert
sich vollumfänglich von diesem Schreiben, welches in unseriöser Weise
unberechtigte Ansprüche geltend macht. Es wurden auf Seiten der Landbell AG
selbstverständlich weder Vereinbarungen mit dem nicht einmal im Vereinsregister
eingetragenen „Verein“ getroffen noch hat die Landbell AG ihre Zustimmung zur
Erwähnung des Unternehmensnamens in jenem Schreiben gegeben. Die Geldforderungen
des Vereins an die Online-Händler entbehren jeglicher Grundlage und sind
offenkundig darauf ausgerichtet, Internethändler zu verunsichern und
„abzuzocken“. Die Rechtsabteilung der Landbell AG prüft rechtliche Schritte.
Allen betroffenen Online-Händlern rät die Landbell AG dringend, die Mahnungen
des V.g.W.i.I. zu ignorieren und der Zahlungsaufforderung nicht
nachzukommen.
Auch der Bundesverband Onlinehandel e.V. hat sich dieses
Themas angenommen. Dessen Recherche nach dem Verein führte zu keinem Ergebnis.
Der Bundes-verband Onlinehandel e. V. stellt vielmehr fest, dass die im
Schreiben angegebene Steuernummer überhaupt nicht einem Verein, sondern einer
Privatperson zuzuordnen ist. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Existenz,
jedenfalls aber an der Seriosität des Vereins.
Quellle: PM
von Landbell
Stand:
16.10.2009
Ihre
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock
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