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Aktuelle dubiose Abmahnungen

 

Vorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!

Regelmäßig tritt der Fall auf, dass dubiose Organisationen versuchen, auf den Abmahnzug aufzuspringen, um schnell Geld zu verdienen. Der bekannteste Fall ist sicherlich der Verein “Ehrlich währt am längsten “.

Folgende Fälle sind zur Zeit aktuell:

Gefälschte Abmahnungen der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs Büro München

Aus der Mitteilung der WBZ vom 07.10.2009

Seit der vergangenen Woche melden sich immer wieder aufgebrachte Handwerker bei der Wettbewerbszentrale, da sie von der Wettbewerbszentrale abgemahnt worden seien.

Die angeblichen Abmahnungen weisen das Büro München der Wettbewerbszentrale als Absender auf. Im Betreff heißt es “Abmahnung”. Als Aktenzeichen wird “M 5 …/09” oder “M 5 …/10” angegeben. Sachbearbeiter soll entweder RAin Silke Pape oder RA Michael Kendler sein. Die Schreiben sind nicht unterschrieben. Beanstandet wird bislang ausschließlich die Abgabe von Angeboten zur Durchführung handwerklicher Arbeiten aus dem Bereich des Maler- und Lackierer-Handwerks auf der Handwerker-Plattform “my-hammer.de” im Internet, ohne dass der betroffene Handwerker in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sei.

Die Wettbewerbszentrale weist darauf hin, dass es sich um fingierte Abmahnungen handelt, die nicht von ihr verschickt worden sind. Die Wettbewerbszentrale verschickt keine Schreiben ohne Unterschrift. Auf den Kuverts ist das Logo der Wettbewerbszentrale abgedruckt. Die Wettbewerbszentrale rät dringend, die geforderten Unterlassungserklärungen nicht abzugeben.

Der Sachverhalt stellt sich momentan so dar, dass ein noch unbekannter Dritter eine tatsächlich von der Wettbewerbszentrale ausgesprochene Abmahnung abgeändert hat, um die Wettbewerbszentrale in Misskredit zu bringen. Die Wettbewerbszentrale wird die zuständige Staatsanwaltschaft einschalten. Betroffene Handwerker bitten wir, sich mit uns in Verbindung zu setzen und uns sowohl das Abmahnschreiben als auch das zugehörige Kuvert im Original zukommen zu lassen.

 

Gefälschte Abmahnungen der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs Zweigstelle Hamm-Bellendorf

 

Uns liegen aktuell Abmahnungen der “Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Zweigstelle Hamm-Bellendorf” vor. In diesen Abmahnungen wird bei eBay unter anderem die 40-Euro-Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Es werden Kosten in Höhe von 189,00 Euro geltend gemacht. Ungewöhnlich ist schon das Angebot, dass auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verzichtet wird, wenn die Kosten der Abmahnung bis zu einem bestimmten Datum gezahlt werden. Es wird die Zahlung auf ein Treuhandkonto einer Anwaltskanzlei gefordert.

Eine Fristsetzung zur Abgabe der Unterlassungserklärung erfolgt nicht, sondern es heißt vielmehr “Sollten wir bis zu diesem Tag keinen Zahlungseingang erhalten haben, werden wir die Unterlassung sowie die Kosten gerichtlich einfordern”. Da nicht einmal eine Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt worden ist, geht die Abmahnung, formal gesehen, sowieso ins Leere. Unterschrieben ist die Abmahnung mit “Die Geschäftsführung (RA Norden).” Die als Kontoinhaber genannte Rechtsanwaltskanzlei, die tatsächlich existiert, hat uns bestätigt, mit dem Ganzen nichts zu tun zu haben. Die Kanzlei hat eine Belohnung von € 5000,00 für sachdienliche Hinweise ausgelobt.

Wir empfehlen auf diese Abmahnung nicht zu reagieren und im Zweifelsfall Strafanzeige zu erstatten. Die Wettbewerbszentrale weist im Internet mit Meldung vom 09.06.2009 auf die gefälschten Abmahnungen hin und das sie WBZ nicht Absender der Abmahnung ist. Ferner wurde die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Verein gegen Wettbewerbs-Benachteiligung im Internethandel” (V.g.W.i.I.)

 

Der Entsorger Landbell warnt in einer Pressemitteilung vom 03.07.2009 vor Abmahnungen des “Vereins gegen Wettbewerbs-Benachteiligung im Internethandel” (V.g.W.i.I.):

 

Landbell distanziert sich vollumfänglich vom Schreiben des “Vereins gegen Wettbewerbs-Benachteiligung im Internethandel” (V.g.W.i.I.) / Online-Händler sollten die von dem Verein ausgesprochenen Mahnungen ignorieren / Forderungen nicht seriös, Ansprüche und Legitimation des Vereins mehr als fragwürdig.

Zahlreiche gewerbliche Online-Verkäufer erhalten derzeit Abmahnungen von dem “Verein gegen Wettbewerbs-Benachteiligung im Internethandel” aus Lübeck wegen des angeblichen Verstoßes gegen die zum 1. Januar 2009 teilweise neu gefasste Verpackungsverordnung. Die Online-Händler werden zu Zahlungen aufgefordert und angehalten, sich innerhalb der nächsten sieben Tage einem Dualen System anzuschließen. Ansonsten würde der Verein seine “Rechtsabteilung” einschalten, Anzeige erstatten und Bußgeldverfahren einleiten. Die Landbell AG wird in diesem Zusammenhang als geeigneter Entsorgungsdienstleister genannt und empfohlen.

Landbell distanziert sich vollumfänglich von diesem Schreiben, welches in unseriöser Weise unberechtigte Ansprüche geltend macht. Es wurden auf Seiten der Landbell AG selbstverständlich weder Vereinbarungen mit dem nicht einmal im Vereinsregister eingetragenen “Verein” getroffen noch hat die Landbell AG ihre Zustimmung zur Erwähnung des Unternehmensnamens in jenem Schreiben gegeben. Die Geldforderungen des Vereins an die Online-Händler entbehren jeglicher Grundlage und sind offenkundig darauf ausgerichtet, Internethändler zu verunsichern und “abzuzocken”. Die Rechtsabteilung der Landbell AG prüft rechtliche Schritte. Allen betroffenen Online-Händlern rät die Landbell AG dringend, die Mahnungen des V.g.W.i.I. zu ignorieren und der Zahlungsaufforderung nicht nachzukommen.

Auch der Bundesverband Onlinehandel e.V. hat sich dieses Themas angenommen. Dessen Recherche nach dem Verein führte zu keinem Ergebnis. Der Bundes-verband Onlinehandel e. V. stellt vielmehr fest, dass die im Schreiben angegebene Steuernummer überhaupt nicht einem Verein, sondern einer Privatperson zuzuordnen ist. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Existenz, jedenfalls aber an der Seriosität des Vereins.

Quellle: PM von Landbell

Stand: 16.10.2009

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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