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CD-Player müssen keine kopiergeschützten CDs abspielen können!

 

Mit Kopierschutz versehene Audio-CDs entsprechen oftmals nicht den technischen Standardspezifikationen. Es stellt sich somit die Frage, ob ein CD-Player, der nicht in der Lage ist, kopiergeschützte Musik-CDs abzuspielen, mangelhaft ist.

Das Amtsgericht Aachen (Urteil vom 14.11.2003, Az.: 84 C 210/03) (auf jurpc.de)hat vorliegend für diesen Fall keinen Mangel des CD-Players angenommen.

Im Urteil heißt es: “Ein Minderungsanspruch des Klägers nach §§ 441, 437 Nr.2 BGB besteht nicht, obwohl das zusammen mit dem Fahrzeug erworbene CD- Autoradio unstreitig keine, oder jedenfalls nicht alle kopiergeschützten Compact-Disc abspielen kann, weil das Fehlen dieser Eigenschaft kein Mangel im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB darstellt ……… Darüber hinaus eignet sich das CD-Autoradio sowohl für die nach dem Vertrag vorausgesetzte als auch für die gewöhnlich Verwendung (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 BGB). Entgegen der Auffassung des Klägers kann nicht bei jedem (gewöhnlichen) CD-Player vorausgesetzt werden, dass diese jedwede auf dem Markt erhältliche Compact-Disc abspielen kann. Grundsätzlich erwartet werden darf von einem Compact-Disc-Player, dass dieser in der Lage ist, solche Compact-Disc abzuspielen, die der Lehre und dem Standard der Patentrechtsinhaber Phillips und Sony entsprechen. Werden CDs abweichend von diesem Standard  hergestellt, ist es bereits fraglich, ob es sich überhaupt noch um Tonträger handelt, die unter dem ursprünglichen Begriff “Compact-Disc” fallen. In jedem Fall kann aber von einem gewöhnlichen CD-Player nicht ohne Weiteres erwartet werden, dass dieser jedweden Tonträger, der einer Compact-Disc ähnelt, unabhängig von eine Modifizierung abspielen kann. Es dürfte bereits technisch schwierig sein, alle denkbaren Modifizierungen mit einem Gerät abzudecken. Falls dies möglich sein sollte, dürfte sich dies aber nicht zum Preis eines gewöhnlichen CD-Players realisieren lassen. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn auf dem Markt allein oder jedenfalls ganz überwiegend gegenüber der Lehre und dem Standard der Patentrechtsinhaber Sony und Phillips modifizierte Compact-Disc erhältlich wären. Das Gegenteil hat sich indessen nach Auskunft des Kundenverbandes der phonografischen Wirtschaft ergeben. Der Anteil kopiergeschützter Compact-Disc lag in den Jahren 2001 – 2003 unter 10% aller gesamten in Deutschland verkauften Compact-Disc.”

Das Urteil hinterlässt einen etwas schalen Nachgeschmack. Zum einen ist es so, dass durch die Urheberechtsreform seit dem 13.09.2003 kopiergeschützte Medien rechtlich besonders geschützt sind mit der Folge, dass Musikfirmen immer mehr dazu übergehen, ausschließlich kopiergeschützte CDs auf den Markt zu bringen. Auf der anderen Seite ist dem Urteil zuzustimmen, wenn ein CD-Player lediglich in der Lage sein muss, Standard-CDs abzuspielen.

Im Umkehrschluss, das Urteil spricht von Compact-Disc ähnlichen CDs wird man dann jedoch annehmen müssen, dass die CD an sich, die mit einem Kopierschutz versehen ist, mangelhaft ist. Das Kostenargument dürfte vorliegend nicht verfangen, da es technisch keinen großen Unterschied machen dürfte, eine Abspielmöglichkeit  für kopiergeschützte CDs vorzuhalten. Insbesondere ist die Musikindustrie darauf angewiesen, entsprechende Audio-CDs auf den Markt zu bringen, die durch die Kunden auch tatsächlich abgespielt werden können.

Zumindestens vor dem Hintergrund, dass nach der Urheberrechtsreform immer mehr kopiergeschützte Audio-CDs auf den Markt gebracht werden, dürfte das Urteil für aktuelle CD-Player somit nicht haltbar sein.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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