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Zensur oder Jugendschutz? Bundesprüfstelle indiziert Blog über
Magersucht
Die
Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien ist vielen in erster Linie dadurch bekannt, dass
gewaltverherrlichende Filme oder Videospiele indiziert werden.
Nunmehr
hat die Bundesprüfstelle mit Entscheidung vom 04.12.2008 -nach unserer Kenntnis
erstmalig- einen Internet-Blog indiziert.
Die
minderjährige Bloggerin hatte in diesem Blog über Anorexie und Magersucht
berichtet und zwar in Form von Gedichten, sogenannten "Glaubensbekenntnissen",
Handlungsanweisungen und "Motivationsverträgen". Die Magersucht wurde dabei
extrem positiv dargestellt und glorifiziert.
Es
handelt sich hierbei um ein Teil der sogenannten "Pro-Ana" Bewegung. Durch diese
verniedlichende, fast personifizierende Form, wird Magersucht verharmlost. Die
Anhänger von Pro-Ana sind fast ausschließlich junge Frauen, die sich über
spezielle Internetseiten austauschen. Dort wird Magersucht bildhaft als extremes
Schönheitsideal dargestellt, dem sich die Betroffenen mit radikalen Maßnahmen
nähen, um schließlich Zufriedenheit mit sich und ihrem Aussehen zu erreichen.
(näheres bei Wikipedia)
Das
Kennzeichen einer Magersucht (Anorexia
nervosa) ist die selbst herbeigeführte Gewichtsabnahme, die in der Regel
durch vermindertes Essen oder besondere Nahrungsmittel erreicht werden soll. Es
handelt sich hier um weiter aus mehr, als den Schönheitswahn junger Mädchen -
bis zu 15 % der Erkrankten sterben und zwar durch Komplikationen, wie den
plötzlichen Herztod oder Infektionen oder aber auch durch Suizid. Überlebende
Patienten leiden zum Teil zeitlebens an chronischen Krankheiten, wie Osteoporose
oder Niereninsuffizienz.
Betroffen
sind meist junge bzw. minderjährige Frauen. Nach Schätzung ca. 0,7 % der
weiblichen Teenager.
Diese
Informationen sind wichtig, um die Entscheidung der Bundesprüfstelle einordnen
zu können:
Die Rechtslage
Anspruchsgrundlage
für die Indizierung ist § 18
Abs. 1 Jugendschutzgesetz. Demzufolge sind Träger- und Telemedien, die
geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung
zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu
gefährden, von der Bundesprüfstelle in eine Liste jugendgefährdender Medien
aufzunehmen. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu
Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie besonders
gewalttätige Darstellungen.
Das
ungewöhnliche an der Entscheidung der Bundesprüfstelle ist, das Magersucht
verherrlichende Internetseiten zunächst einmal weder unsittlich, verrohend noch
gewalttätig oder verbrecherisch sind. § 18 Abs. 1 Jugendschutzgesetz enthält
jedoch eine nicht abschließende Aufzählung ("dazu zählen vor allem..."), so dass
auch bei anderen Themen sich der Anwendungsbereich des Jugendschutzgesetzes
eröffnet. In erster Linie geht es um eine Auslegung des Begriffes der
"Gefährdung", wobei hierbei selbstverständlich auch Meinungs- und Pressefreiheit
zu berücksichtigen ist.
Man
kann vortrefflich darüber streiten, ob pornografische oder gewalttätige Filme
oder Videospiele tatsächlich jugendgefährdend sind. Nach unserer Auffassung
sieht dies bei "Pro-Ana-Blogs" jedoch durchaus anders aus: Eine Jugendgefährdung
manifestiert sich hier, ähnlich wie bei dem Konsum von Drogen oder Alkohol in
einer extremen Gesundheitsgefährdung, die bis zum Tod führen kann. Hierbei hat
die Bundesprüfstelle insbesondere berücksichtigt, dass es in "Pro-Ana-Angeboten"
immer wiederkehrende Bestandteile gibt, die eine jugendgefährdende Wirkung
begründen können. Hierzu gehört insbesondere die Verharmlosung der Magersucht,
Nachahmungsreize durch die Verbreitung von Fotos, die Frauen im Endstation der
Magersucht zeigen sowie strikte Anweisungen, sogenannte "Gesetze" zum Ess- und
Sozialverhalten, zur Geheimhaltung und zur regelmäßigen Gewichtskontrolle.
Gebote und "Glaubensbekenntnisse" runden das Bild ab.
Zensur?
Wie
sich aus entsprechenden Diskussionen im Internet ergibt, wird im Zusammenhang
mit der Entscheidung der Bundesprüfstelle schnell von "Zensur" gesprochen. Dies
ist schon inhaltlich nicht zutreffend. Indizierte Medien werden in eine Liste
gemäß § 18 Abs. 2 Jugendschutzgesetz aufgenommen. Die Liste wird in vier
unterschiedliche Teile aufgeteilt. Vorliegend wurde der Blog in den Teil C
(nicht öffentliche Liste der Medien) aufgenommen. Folge ist, dass diese Inhalte
ohne geeignete Jugendschutzmaßnahmen Minderjährigen nicht zugänglich gemacht
werden dürfen. Es handelt sich somit nicht um eine generelle Zensur, sondern
lediglich um einen klassischen Aspekt des Jugendschutzes, d. h.
jugendschutzgefährdende Inhalte Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich zu
machen. Eine Indizierung ist somit keine Zensur. Vor dem Hintergrund der
erheblichen Gesundheitsgefährdung von magersuchtverherrlichenden Blogs, handelt
es sich nach unserer Auffassung um eine nur selten vorkommende klassische Form
des Jugendschutzes im besten Sinne.
Man
kann an dieser Stelle natürlich darüber diskutieren, dass die Indizierung eines
einzelnen Blogs, im Rahmen eines weltumfassenden Internets mit der Möglichkeit,
entsprechende Blogs und Seiten auch vom Ausland zu betreiben, ein eher sinnloser
Akt ist. Es geht jedoch nach unserer Auffassung wohl eher darum, einmal ein
Zeichen zu setzen und auf die Problematik der Magersuchtverherrlichung im
Internet hinzuweisen.
Wer
die inhaltliche Berechtigung der Indizierung bezweifelt, möge sich einmal die
Entscheidung und Begründung der Bundesprüfstelle im Original durchlesen (veröffentlicht bei
spreeblick.com).
Stand:
26.01.2009
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
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