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Startgutscheine bei Amazon verstoßen gegen die Buchpreisbindung

 

Bücher gehören zu den wenigen preisgebundenen Produkten. Das Buchpreisbindungsgesetz schreibt vor, dass Bücher nicht unter dem festgelegten Preis verkauft werden dürfen. Dies gilt, wie eine Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 20.07.2004, Az.: 11 U 8 (kart.) 15/04 – Link auf Informationsplattform der Preisbindungstreuhänder) zeigt, eigentlich ohne wenn und aber.

 

Der Anbieter amazon.de hatte auf seiner Internetseite einen "5 EUR Startgutschein" angeboten. Der Gutschein wurde nur an solche Personen gewährt, die bislang noch nicht bei Amazon gekauft hatten. Jeder registrierte Kunde erhielt dann von Amazon innerhalb von zwei Tagen per Email einen Gutschein über 5,00 Euro, der offensichtlich auch für Bücher verwendet werden konnte.

 

Im Berufungsverfahren hatte Amazon argumentiert, dass der 5,00 Euro Startgutschein gerade nicht unentgeltlich verteilt worden sei, sondern eine Gegenleistung für die Bereitschaft des Kunden darstelle, sich registrieren zu lassen. Diese Registrierung habe für Amazon einen erheblichen wirtschaftlichen Wert, da zahlreiche registrierte Kunden Folgeeinkäufe tätigten.

 

Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes stellte es einen unzulässigen Preisnachlass dar, durch die Anrechnung von 5,00 Euro beim Verkauf von neuen Büchern im Wege eines Startgutscheines den festgelegten Buchpreis zu unterlaufen.

 

Ein Geschenkgutschein stellt im Übrigen keinen Verstoß gegen des Buchpreisbindungsgesetz dar, weil die Erwerber des Geschenkgutscheins den dort ausgewiesenen Betrag an den Buchhändler bereits entrichtet haben.

 

Praxistipp für Amazon-Händler:

 

Achten Sie beim Verkauf von preisgebundenen Produkten darauf, den festgelegten Preis nicht zu unterschreiten. Beachten Sie bitte, dass auch Atlanten, Landkarten und Globen unter die Buchpreisbindung fallen. Eine Übersicht finden Sie in unseren FAQ zur Buchpreisbindung.

 

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

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Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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