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Neue Hoffnung für Dialeropfer: Bundesgerichtshof entscheidet für Telefonkunden

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) als höchstes deutsches Zivilgericht macht Dialeropfern Hoffnung:

 

In seinem aktuellen Urteil vom 04.03.2004 ( Aktenzeichen III ZR 96/03) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Telefonkunde nicht das Risiko einer heimlichen Dialerinstallation trägt. Dies gilt insbesondere für Dialer, die unbemerkbar Verbindungen in das Internet über Mehrwertdienstenummern herstellen. BGH hat ferner entschieden, dass es nicht Aufgabe des Anschlussnutzers ist, Vorkehrungen gegen Dialer zu treffen, solange kein konkreter Hinweis auf einen Mißbrauch vorliegt.

 

Im entschiedenen Fall hatte ein Telefonanbieter gegenüber einer Kunden auf Grund von Mehrwertdiensteverbindungen über 15.000,00 DM geltend gemacht. Diese Verbindungen waren durch einen Internetdialer entstanden. Der BGH hat nunmehr klargestellt, dass den Telefonkunden nicht das Risiko der unbemerkten Herstellung von Verbindungen durch Dialer trifft, wenn sich dieser heimlich auf dem Computer installiert. Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass sowohl die Telefonunternehmen, wie auch die Mehrwertdiensteanbieter erhebliche wirtschaftliche Vorteile aus Dialerverbindungen haben. Insbesondere, so der Bundesgerichtshof muss der durchschnittliche Internetnutzer nicht damit rechnen, dass sich in harmlos erscheinenden Dateien illegale Dialer verstecken, die nicht durch bloßes Löschen unschädlich gemacht werden können. Eine Verpflichtung, den Computer auf Dialerprogramme hin zu überprüfen, sieht der BGH nicht. Dies umfasst sowohl die routinemäßige Überprüfung des Computers auf Dialer, wie auch die Überwachung von DFÜ-Verbindungen oder den Einsatz von sogenannten Dialerschutzprogrammen.

 

Zu all diesem ist der Telefonkunde nicht verpflichtet. Dies gilt um so mehr, als dass sich Dialerprogramme meistens unbemerkt ins Internet einwählen.

 

Ganz kostenfrei kommt der Kunde jedoch nicht weg. Er hat dem Mehrwertdienstebetreiber zumindestens den Betrag zu zahlen, der bei einer normalen Standardverbindung  angefallen wäre.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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