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Hoffnung für Dialeropfer: Bundesgerichtshof entscheidet für Telefonkunden
Der
Bundesgerichtshof (BGH) als höchstes deutsches Zivilgericht macht Dialeropfern
Hoffnung:
In seinem aktuellen Urteil vom
04.03.2004 ( Aktenzeichen III ZR 96/03)
hat der Bundesgerichtshof
(BGH) entschieden, dass der Telefonkunde nicht das Risiko einer heimlichen
Dialerinstallation trägt. Dies gilt insbesondere für Dialer, die unbemerkbar
Verbindungen in das Internet über Mehrwertdienstenummern herstellen. BGH hat
ferner entschieden, dass es nicht Aufgabe des Anschlussnutzers ist, Vorkehrungen
gegen Dialer zu treffen, solange kein konkreter Hinweis auf einen Mißbrauch
vorliegt.
Im
entschiedenen Fall hatte ein Telefonanbieter gegenüber einer Kunden auf Grund
von Mehrwertdiensteverbindungen über 15.000,00 DM geltend gemacht. Diese
Verbindungen waren durch einen Internetdialer entstanden. Der BGH hat nunmehr
klargestellt, dass den Telefonkunden nicht das Risiko der unbemerkten
Herstellung von Verbindungen durch Dialer trifft, wenn sich dieser heimlich auf
dem Computer installiert. Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass sowohl die
Telefonunternehmen, wie auch die Mehrwertdiensteanbieter erhebliche
wirtschaftliche Vorteile aus Dialerverbindungen haben. Insbesondere, so der
Bundesgerichtshof muss der durchschnittliche Internetnutzer nicht damit rechnen,
dass sich in harmlos erscheinenden Dateien illegale Dialer verstecken, die nicht
durch bloßes Löschen unschädlich gemacht werden können. Eine Verpflichtung, den
Computer auf Dialerprogramme hin zu überprüfen, sieht der BGH nicht. Dies
umfasst sowohl die routinemäßige Überprüfung des Computers auf Dialer, wie auch
die Überwachung von DFÜ-Verbindungen oder den Einsatz von sogenannten
Dialerschutzprogrammen.
Zu
all diesem ist der Telefonkunde nicht verpflichtet. Dies gilt um so mehr, als
dass sich Dialerprogramme meistens unbemerkt ins Internet einwählen.
Ganz
kostenfrei kommt der Kunde jedoch nicht weg. Er hat dem Mehrwertdienstebetreiber
zumindestens den Betrag zu zahlen, der bei einer normalen
Standardverbindung angefallen wäre.
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
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