Home

Kontakt

Newsletter bestellen

zu den Favoriten hinzufügen


Home

Abmahnung u. Rechtsschutz

· Übersicht zur Abmahnung

· Abmahnung vermeiden - rechtssicher verkaufen

· Wettbewerbsrecht

· Markenrecht

· Urheberrecht und Fotorecht

· Filesharing-Recht

Verkaufen per Telefon oder Mail

Ebay- Amazon- und Shoprecht

· Buttonpflicht für Internetshops

· Ebay und Internetauktionen

· Amazon-Recht

· Recht der Internetshops

· Widerrufsbelehrung

Internetrecht

· Facebook-Recht

· Internetrecht Aktuell

Service

· Urteile und Besprechungen

· Gesetze im Web

· Wir in der Presse / Journalisten

· Service für Anwälte

· Unseren Newsletter bestellen

Rechtsberatung

· Hilfe bei Abmahnungen

· Rechtliche Absicherung Ebay- Amazon oder Internetshop

· Mandantenfragebogen für eBay- Amazon- und Shopberatung

· Rechtliche Absicherung Verkauf per Telefon oder Mail

· Vollmachtsformulare

Kontakt / Die Anwälte

· Impressum

· Die Kanzlei

Datenschutzhinweis für google+1 und Facebook



BGH: Altersverifikationssystem durch Eingabe einer Personalausweisnummer ist nicht ausreichend

 

Wie Altersverifikationssysteme zu gestalten sind, mit denen Minderjährige von jugendschutzgefährdenden Inhalten im Internet abgehalten werden sollen, war lange Zeit ungeklärt. Durch den BGH ist nunmehr bestätigt worden, was verschiedene Gerichte wie auch jugendschutz.net bereits seit längerer Zeit annehmen:

 

Es genügt nicht den jugendschutzrechtlichen Anforderungen, wenn pornografische Internetangebote Volljährigen nach Eingabe einer Personalausweis- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch eine geringfügige Überweisung auf eine Konto in der Annahme, dass nur Volljährige über ein Konto verfügen, reicht nicht aus. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 18.10.2007 (Az.: I ZR 102/05) das Jugendschutzsystem "ueber18.de" als nicht ausreichend erachtet. Jugendliche können sich, so der BGH, leicht Ausweisnummern von Familienangehörigen oder erwachsenen Bekannten beschaffen. Zudem ist es nicht unüblich, dass bereits Jugendliche über ein eigenes Konto verfügen. Es gibt zudem "Generatoren", die wirksame Personalausweisnummern generieren.

 

Gefordert wird daher eine sogenannte Face-to-Face-Kontrolle, bspw. über das Post-Ident-System und eine darauf folgende Authentifizierung bei jedem Abruf von Internetinhalten. Letzteres kann bspw. durch einen USB-Stick in Verbindung mit einem Passwort oder einer PIN-Nummer geschehen.

 

Aktuelle Informationen zu anerkannten Altersverifikationsmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite von jugendschutz.net.

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

 

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

Kein Wartezimmer - keine Wartezeit - Beratung sofort - Rufen Sie einfach an!

Gerne können Sie auf diesen Beitrag verlinken. Beachten Sie bitte unsere Link-Policy

Der Link auf diese Seite lautet:

Pressekontakt - Presseanfragen beantworten wir gern.
Abmahunung via Smartphone an uns senden