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Abmahnung erhalten ? Lassen Sie sich beraten!

 

Über 20 gute Gründe, warum Sie sich von uns beraten lassen sollten

 

Vorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!

 

"Rufen Sie einfach an" - wie funktioniert das?

 

Bei Erhalt einer Abmahnung, sei es Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder Markenrecht müssen Sie reagieren! Sowohl die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung wie auch das Ignorieren der Abmahnung ohne anwaltliche Beratung ist ein Fehler und kann schlimmstenfalls zur Existenzgefährdung führen.

 

Eine erste Übersicht finden Sie in unserem Beitrag Abgemahnt bei eBay oder in Ihrem Internetshop.

 

Sie sollten sich beraten lassen,

  • … weil nicht jede Abmahnung berechtigt ist
  • ...  weil die Rechtslage nicht immer so eindeutig ist, wie in der Abmahnung behauptet
  • ...  weil die Abmahnung Formfehler enthalten kann
  • … weil Sie an eine Unterlassungserklärung 30 Jahre gebunden sind
  • … weil der Abmahner zukünftig eine Vertragsstrafe geltend machen kann
  • ...  weil viele vorformulierte Vertragsstrafen viel zu hoch sind
  • … weil viele der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärungen oftmals zu weit gefasst sind
  • ...  weil eine Unterlassungserklärung ggf. für alle Internetauftritte und Plattformen gelten kann auf denen Sie handeln
  • … weil es keine Verpflichtung gibt, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wie sie der Abmahnung beigefügt ist
  • ...  weil oft versucht wird, Ihnen in der Unterlassungerklärung überhöhte Abmahnkosten unterzuschieben
  • … weil die geltend gemachten Anwaltskosten oft zu hoch sind
  • … weil der Abmahner z. T. rechtsmißbräuchlich handelt
  • ...  weil es sich um eine Massenabmahnung handeln könnte
  • … weil Sie Ihren Internetauftritt abändern müssen, bevor Sie etwas unterschreiben
  • … weil es zum Teil taktisch günstiger sein kann, nichts zu unterschreiben
  • ...  weil ein gerichtliches Verfahren auch Vorteile hat
  • ...  weil einige Abmahner nur geringe Kosten fordern und später ihr Geld mit Vertragsstrafen verdienen
  • ...  weil Abmahner z. T. ebenfalls wettbewersbwidrig handeln
  • ...  weil uns viele Abmahner und ihre Anwälte bereits einschlägig bekannt sind
  • ...  weil wir auf eine jahrelange Erfahrung bei der Beratung von Abgemahnten in Internet zurückblicken können
  • ...  weil wir darauf eingerichtet sind, sie kurzfristig und kompetent telefonisch bundesweit zu beraten

Prüfen Sie, ob wir Ihren Abmahner bereits kennen:

Post vom Anwalt - Abmahnung - erhalten? Rufen Sie an - wir beraten Sie sofort.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwalt Andreas Schmidt und Rechtsanwältin Elisabeth Vogt, Rostock

 

 

 

Kein Wartezimmer - keine Wartezeit - Beratung sofort - Rufen Sie einfach an!

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