|
Abmahnung erhalten ? Lassen Sie sich
beraten!
Über 20 gute Gründe, warum Sie sich von uns beraten lassen
sollten
Vorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir
beraten Sie sofort!
"Rufen Sie einfach an" - wie funktioniert das?
Bei Erhalt einer
Abmahnung, sei es Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder Markenrecht müssen Sie
reagieren! Sowohl die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung wie auch das
Ignorieren der Abmahnung ohne anwaltliche Beratung ist ein Fehler und kann
schlimmstenfalls zur Existenzgefährdung führen.
Eine erste Übersicht finden Sie
in unserem Beitrag Abgemahnt
bei eBay oder in Ihrem Internetshop.
Sie sollten sich beraten
lassen,
-
… weil nicht jede Abmahnung berechtigt ist
- ... weil die Rechtslage nicht immer so
eindeutig ist, wie in der Abmahnung behauptet
- ...
weil die Abmahnung Formfehler enthalten kann
-
… weil Sie an eine Unterlassungserklärung 30 Jahre
gebunden sind
-
… weil der Abmahner zukünftig eine Vertragsstrafe
geltend machen kann
-
... weil viele vorformulierte Vertragsstrafen viel
zu hoch sind
-
… weil viele der Abmahnung beigefügte
Unterlassungserklärungen oftmals zu weit gefasst sind
-
... weil eine Unterlassungserklärung
ggf. für alle Internetauftritte und Plattformen
gelten kann auf denen Sie handeln
-
… weil es keine Verpflichtung gibt, die
Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wie sie der Abmahnung beigefügt ist
-
... weil oft
versucht wird, Ihnen in der Unterlassungerklärung überhöhte Abmahnkosten unterzuschieben
-
… weil die geltend gemachten Anwaltskosten oft zu
hoch sind
-
… weil der Abmahner z. T. rechtsmißbräuchlich handelt
- ...
weil es sich um eine Massenabmahnung handeln könnte
-
… weil Sie Ihren Internetauftritt
abändern müssen, bevor Sie etwas
unterschreiben
-
… weil es zum Teil taktisch günstiger sein kann,
nichts zu unterschreiben
- ... weil ein gerichtliches Verfahren auch Vorteile hat
- ... weil einige Abmahner nur geringe Kosten fordern und später ihr
Geld mit Vertragsstrafen verdienen
- ... weil Abmahner z. T. ebenfalls
wettbewersbwidrig handeln
- ... weil uns viele Abmahner und ihre Anwälte bereits
einschlägig bekannt sind
- ... weil wir auf eine jahrelange Erfahrung bei
der Beratung von Abgemahnten in Internet zurückblicken können
- ... weil wir darauf eingerichtet sind, sie kurzfristig und
kompetent telefonisch bundesweit zu beraten
Prüfen Sie, ob wir Ihren Abmahner bereits
kennen:
Post vom Anwalt - Abmahnung - erhalten? Rufen Sie an - wir beraten Sie
sofort.
Ihre
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard,
Rechtsanwalt Andreas Schmidt und Rechtsanwältin Elisabeth Vogt,
Rostock
|