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Vorsicht beim Autokauf im Internet
-die beliebtesten Betrugsmaschen-
Es
gibt kaum ein Produkt, dass derartig teuer ist und über das Internet von so
vielen gehandelt wird, wie Automobile, PKW's, LKW's oder Motorräder. Dass, was
früher im Kleinanzeigenteil oder bei Gebrauchtwagenhändlern mühsam los
geschlagen wurde, findet heutzutage sein Weg in das Internet, sei es bzw.
über eBay-Motors oder mobile.de. Wo
viel Geld umgesetzt wird, treiben sich auch schwarze Schafe herum. Wir haben
nachfolgend die beliebtesten Maschen zusammengestellt, mit denen beim Autokauf
entweder betrogen wird oder zumindestens mit unlauteren Mitteln gearbeitet wird.
Wir
möchten an dieser Stelle nicht verschweigen, dass wir aus rechtlicher Sicht den
Autokauf über das Internet für nicht unproblematisch ansehen. Gerade bei
gebrauchten PKW's erscheint es fast unmöglich, ein Fahrzeug in all seinen
kleinen Einschränkungen und größeren Mängeln so zu beschreiben, dass das
Fahrzeug den Vorstellungen des Käufers entspricht. Selbst bei viel gutem Willen
ist oftmals eine erhebliche Enttäuschung bei den Käufern gegeben, da sie nicht
das Fahrzeug erhalten, dass sie erwarten. Einen Kratzer oder eine Roststelle,
die für den Verkäufer nicht besonders von Belang ist, werden durch den Käufer
zum Teil ganz anders eingeschätzt. Bei den meisten Portalen kommt direkt ein
Kaufvertrag zustande, beispielsweise mit Abgabe des Höchstgebotes. Wer bis zu
diesem Zeitpunkt keine Probefahrt gemacht hat, hat gegebenenfalls ein Problem.
Wohl niemand würde bei einem Gebrauchtwagenhändler ein Auto einfach vom
Angesicht an vom Hof kaufen, ohne vorher eine Probefahrt und eine intensive
Untersuchung vorgenommen zu haben. Ganz unjuristisch raten wir daher aus der Praxis dazu, als
Käufer dem Verkäufer konkrete Fragen zu stellen und gegebenenfalls sich das Auto
vor Abgabe eines Gebotes anzusehen.
Die
beliebtesten Maschen beim Autokauf:
Der Käufer als Opfer
Vorsicht
bei Auslandskäufen!
Bei
einem Autokauf im Ausland weiß man nie, ob der Verkäufer tatsächlich liefert.
Aufpassen sollten Sie daher schon dann, wenn nur aus der Telefonnummer im
Angebot deutlich wird, dass sich das Fahrzeug im Ausland befindet. Zudem lässt
weder eine Handynummer noch eine Festnetznummer den sicheren Schluss zu, dass
der Verkäufer oder die Kontaktperson über den Telefonanschluss sicher
identifiziert werden können. Über automatische Weiterleitungen, Telefonstuben
oder Prepaid-Handykarten sind die Anschlussinhaber zum Teil gar nicht
zurückzuverfolgen. In diesem Zusammenhang sind auch Mehrwertdienstenummern zu nennen, unter den für viel Geld
weitere Infos zu einem Schnäppchen erfragt werden können, dass es oft
tatsächlich gar nicht gibt.
Vorsicht
bei Vorkasse!
Western-Union
oder MoneyGram ermöglichen es, Gelder ins Ausland zu transferieren. Dort können
die Gelder, ohne das eine Adresse oder ein Wohnsitz des Empfängers bekannt ist,
in bar gleich abgeholt werden. Die
Kontrollen sind oft unzureichend.
Codeworte oder Referenznummer, die der Käufer für sich behalten soll, bis er das
Fahrzeug hat, stellen oft keinen ernsthaften Schutz dar, da das Geld dennoch
abgeholt werden kann. Verwenden Sie einen anerkannten Treuhand-Service und
achten Sie darauf, dass Sie auch tatsächlich einen echten Treuhand-Service
nutzen und nicht eine ähnlich aussehende Fälschung. Vorkasse-Zahlungen ins
Ausland sollte man grundsätzlich nur dann vornehmen, wenn die Identität des
Käufers geklärt ist oder eine Sicherheit gegeben ist. Gewährleistungsansprüche
im Ausland durchzusetzen ist zudem außerordentlich aufwendig. Eine Vorkasse ist
beim Autokauf eher unüblich und nur bei besonderen Konstellationen wie dem
Auslandkauf von einem serösen Verkäufer angemessen.
Der
Scheck-Trick:
Der
Käufer möchte das Fahrzeug unbedingt haben und schickt einen Scheck.
Grundsätzlich können Sie den Scheck bei Ihrer Bank einreichen, er wird Ihnen,
was viele nicht wissen, jedoch nur unter Vorbehalt gutgeschrieben. Platzt
der Scheck, bucht die Bank den
gutgeschriebenen Betrag wieder zurück. Ob Sie den Käufer des Fahrzeuges noch zu
fassen kriegen, ist oftmals zweifelhaft.
Eine
perfide Abwandlung des Scheck-Tricks ist der "überhöhter Scheck"-Trick. Der Käufer schickt Ihnen, weil er das
Fahrzeug angeblich unbedingt haben möchte, einen Scheck der auf eine höhere
Summe ausgestellt ist, als der tatsächliche Kaufpreis des Fahrzeuges. Dies wird
oftmals mit irgendeiner fadenscheinigen Ausrede begründet. Der Verkäufer wird
gebeten, die Differenz zwischen Kaufpreis und Scheck am besten über einen
Bargeld-Transfer-Service, wie Western-Union anzuweisen. Wenn hier der Scheck
platzt, bleibt der Verkäufer auf der Differenz sitzen.
Der
"Ich brauche noch Geld, um die Papiere abzuholen"-Trick
Bei
dieser Konstellation ist oftmals keine Vorkasse vereinbart. Das Fahrzeug soll
abgeholt werden. Vor dem Abholungstermin bittet der Verkäufer den Käufer jedoch
darum, einen gewissen Betrag schon einmal vorab zu zahlen, damit er Kfz-Papiere
von seiner Bank abholen kann. Das kann stimmen, muss aber nicht sein. Wenn das
Auto, zum Teil auch im Ausland abgeholt werden soll, fehlt vom Verkäufer jede
Spur.
Der
"Das Auto wird privat verkauft"-Trick
Ein
Privatverkauf lässt es zu, dass der Verkäufer die Gewährleistung für das
Fahrzeug ausschließt. Bei näherer Betrachtung handelt es sich jedoch gar nicht
um einen Privatverkauf, sondern der Verkäufer tritt entweder als Strohmann für einen
Autohändler auf oder betreibt in sonstiger Form irgendwie verschleiert einen
Gebrauchtwagenhandel.
Der Verkäufer als Opfer
Der
"Das Fahrzeug ist gar nicht so wie in der Beschreibung und hat viele
Mängel"-Trick
In
diesem Fall gibt der Käufer ein Gebot auf das Fahrzeug ab und erscheint auch
pünktlich zum Übergabetermin. Der Verkäufer ist oftmals froh, das Fahrzeug
tatsächlich los geworden zu sein. Vor Ort macht der Käufer dann geltend, das
Fahrzeug hätte Mängel, die nicht in der Auktionsbeschreibung stehen und versucht
den Preis herunterzuhandeln. Der Verkäufer, der sein Fahrzeug los werden möchte,
knickt hier oftmals ein und lässt sich im Preis drücken.
Dieser
"Trick" ist relativ häufig zu beobachten, hat jedoch zwei Seiten. Zum einen
werden durch den Verkäufer tatsächlich oftmals nicht alle Mängel beschrieben,
die das Fahrzeug hat, so dass der Käufer tatsächlich die Gelegenheit hat, am
Zustand des Fahrzeuges herumzukritteln. In der verschärften Variante werden dem
Verkäufer durch den Käufer gleich noch Schadensersatzforderungen angedroht, da
man ja umsonst angereist sei und hierdurch Kosten entstanden sind und
gegebenenfalls ein Gewährleistungsausschluss gar nicht wirksam sei. Für den
Verkäufer gilt es jedoch zu beachten, dass wenn er das Fahrzeug einwandfrei
beschrieben hat, er über das Internetportal einen Kaufvertrag geschlossen hat
und einen Anspruch darauf hat, dass das Fahrzeug gegen Zahlung gegen eines
bestimmen vereinbarten Betrages auch abgenommen wird.
Zusammenfassung:
Vor
geschickten Betrügern bzw. Personen, die unlauter sich einen Vorteil verschaffen
wollen, ist niemand gefeit. Oftmals hilft es jedoch schon, sich ein Angebot sehr
sorgfältig durchzulesen und hier insbesondere darauf zu achten, ob die Identität
des Verkäufers verschleiert wird oder der Verkäufer im Ausland sitzt, dies aber
beispielsweise über den Artikelstandort nicht deutlich macht.
Niemand
hat etwas zu verschenken, seien Sie daher bei besonders günstigen Angeboten
extrem vorsichtig. Lesen Sie sich ferner die Artikelbeschreibung genau durch.
Rostlauben können so blumig umschrieben werden, dass die Mängel zwar genannt,
jedoch ein anderer Eindruck entsteht. Seien Sie extrem vorsichtig bei
Vorkasse-Zahlungen insbesondere, wenn diese über einen Bargeld-Transfer-Service
laufen, Kopien von Ausweis- oder Kfz-Papieren können gefälscht sein und besagen
gar nichts. Es sollten ferner nur anerkannte Treuhand-Services verwendet
werden.
Weiterführende
Links:
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard,
Rostock
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