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Meine ASIN bei Amazon: Übernahme einer fremden ASIN bei Amazon kann wettbewerbswidrig sein (LG Düsseldorf)

Für die Anlage einer neuen ASIN (Amazon Standard Identification Number) bei Amazon benötigt man eine EAN/GTIN. Viele Amazon-Händler stört es sehr, wenn sich Dritte dann bei Amazon an “ihre” ASINS anhängen. Das Grundprinzip ist bei Amazon jedoch darauf aufgebaut, dass Händler anders als bei eBay nicht für jedes eigene Produkt eine neue Artikelbeschreibung anlegen, sondern den vorhandenen Produktkatalog nutzen.

LG Düsseldorf: Übernahme einer fremden ASIN bei Amazon ist wettbewerbswidrig

Das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2014, Az: 2 AO 277/13) hatte sich mit einem Fall des Anhängens bei Amazon zu befassen. Unter dem Strich ging es darum, dass es eine ASIN bei Amazon gab, unter der ein Markenprodukt angeboten wurde, tatsächlich ausgeliefert wurde jedoch ein No-Name-Produkt. In der Sache selbst ging es nur noch um die Kosten des Rechtsstreits. Im Falle einer sogenannten Erledigung muss das Gericht über die Kosten des Rechtsstreits entscheiden und zwar frei nach dem Motto “Wie hätten wir entschieden, wenn der Rechtsstreit weitergeführt worden wäre”.

Die Entscheidungsgründe zum Thema Übernahme einer ASIN sind eher kurz:

“Die Klägerin konnte von dem Beklagten zu 1 ebenfalls mit Erfolg verlangen, es zu unterlassen, irreführende Angaben über die betriebliche Herkunft der Ware durch Übernahme einer fremden Identifikationsnummer (ASIN) bei Amazon zu machen, § 3 Abs. 1, 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG. Danach ist eine geschäftliche Handlung irreführend, wenn sie unwahre Angaben oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben, z. B. über die betriebliche Herkunft der Waren enthält. So liegt der Fall hier, indem der Beklagte zu 1 die Handyhülle wie aus Anlage … ersichtlich bewarb, erweckte er den Eindruck, die Hülle stamme aus dem Betrieb der Klägerin, was unstreitig nicht der Fall ist.”

Warum die Entscheidung falsch ist

Nach unserer Auffassung ist die Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf nicht zutreffend. Dies wird deutlich, wenn man sich anschaut, was der Abmahner ursprünglich beantragt hatte. Es wurde nämlich beantragt

es zu unterlassen,

irreführende Angaben über die betriebliche Herkunft der Ware durch die Übernahme einer fremden Identifikationsnummer (ASIN) bei Amazon zu machen.

Wir finden bereits den Begriff “Übernahme” unpassend. Ein Amazon-Händler kann eine ASIN bei Amazon nutzen oder sich anhängen. Der Begriff der Übernahme trifft nach unserer Auffassung hier den Sachverhalt nicht. Zudem ist das Anhängen an sich an eine bereits vorhandene ASIN unproblematisch. Wichtig ist, vereinfacht gesagt, was im Ergebnis dabei herauskommt. Es kommt somit faktisch darauf an, was tatsächlich geliefert wird. Die Nutzung (nicht Übernahme) einer ASIN ist hierbei der erste Schritt.

Das Landgericht Düsseldorf hat diese kleinen aber feinen Unterschiede nicht weiter differenziert.

Anhängen an Amazon-ASIN kann natürlich verhindert werden

Die Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf bedeutet nicht, dass Amazon-Händler schutzlos dastehen. Im Gegenteil gibt es genug Möglichkeiten, gegen Wettbewerber vorzugehen, die sich an eine Amazon-ASIN anhängen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Markenprodukt beworben wird und/oder etwas ganz anderes geliefert wird als in der ASIN beschrieben.

Auch eine “Übernahme” einer ASIN ist denkbar. Wir sehen in einer Übernahme einer ASIN jedoch eher den Sachverhalt, dass die ASIN von einem Händler angelegt und dann von einem anderen Händler auf sein Produkt oder seine Marke quasi umgeschrieben wird. Wichtig ist es, die Abläufe bei Amazon zu kennen und zu verstehen.

Wir beraten Sie.

Stand: 12.04.2016

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke

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