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Abmahnung bei ebay wegen Vorkasseforderung berechtigt?

Zur Zeit wird berichtet, dass die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. in Bad Homburg Abmahnungen ausspricht, weil Gewerbetreibende bei ebay ausschließlich die Zahlung per Vorkasseüberweisung anbieten. Nach Internetberichten heißt es in der Begründung zur Abmahnung: “In Ihren Zahlungsbedingungen legen Sie fest, dass die Ware nur gegen Vorkasse geliefert wird. Diese Regelung widerspricht dem Grundgedanken des § 320 BGB, wonach die Erfüllung eines gegenseitigen Vertrages Zug um Zug zu erfolgen hat. Dementsprechend liegt eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers nach § 307 Abs. 2 BGB vor.”

Diese Abmahnung sorgt für erhebliche Unruhe bei gewerblichen ebay-Verkäufern. Rechtsprechung ist dazu nicht bekannt. Für den Fall, dass die deutschen Gerichte der Abmahnung folgen und entsprechende einstweilige Verfügungen aussprechen, die auch durch die nächsten Instanzen bestätigt werden, ist mit einem erheblichem Umbruch bei gewerblichen ebay-Verkäufen zu rechnen. In erster Linie bei ebay, wie auch im sonstigen Internethandel, wäre eine reine Vorkassenforderung dann nicht mehr zulässig. Die Alternative wäre sicherlich keine Rechnungsstellung, da in diesem Fall das Risiko für die gewerblichen Verkäufer nicht mehr vertretbar wäre. Eine mögliche Alternative wäre die Versendung der Ware per Nachname. Dies wäre jedoch auch für den Kunden mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es nicht darum geht, dass eine Vorkasseforderung an sich unzulässig ist, dem Kunden müsste jedoch ein zusätzliches Wahlrecht eingeräumt werden, ob er Vorkasse oder bspw. eine Nachnahmesendung als Zahlungsart wünscht.

Ob die Abmahnung, wohl gemäß § 4 Nr. 11 UWG berechtigt ist, lässt sich nur schwer beurteilen. Die Wettbewerbszentrale bezieht sich auf § 320 BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:

§ 320 BGB Einrede des nicht erfüllten Vertrages

 

I

Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist. Hat die Leistung an mehrere zu erfolgen, so kann dem einzelnen, der ihm gebührende Teil bis zur Bewirkung der ganzen Gegenleistung verweigert werden. Die Vorschrift des § 237 Abs. 3 findet keine Anwendung.

 

II

Ist von der einen Seite teilweise geleistet worden, so kann die Gegenleistung insoweit nicht verweigert werden, als dass die Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

Bei Zahlungsbedingungen bei gewerblichen ebay-Verkäufen, die eine Vorleistungspflicht durch Vorkasse vorweisen, liegt eine Verpflichtung der Vorleistung vor. Dies ist entsprechend des Wortlautes des Gesetzes grundsätzlich möglich. Zumindestens in der Kommentarliteratur wird beim Verbrauchsgüterkauf (B2C) eine Vorleistungspflicht angekommen. Für eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 2 BGB ist ferner die Verkehrssitte wichtig. Diese ist im Rahmen einer Interessenabwägung zu berücksichtigen. Die Verkehrsitte bei ebay besteht durchaus in einer Vorkasselieferung, so dass diese Klausel weder überraschend noch unüblich ist. Auf der anderen Seite wird in § 309 Nr. 8 b dd BGB eine Allgemeine Geschäftsbedingung für unwirksam erachtet, wenn die Nacherfüllung bei Mängeln von der vorherigen Zahlung des vollständigen Entgelts abhängig gemacht wird. Vorliegend geht es jedoch um die Leistung an sich. Wir halten diese Abmahnungen daher nicht für berechtigt. Ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden solte oder nicht ist jedoch im Einzelfall zu beurteilen.

Es ist daher genau zu beobachten, wie sich diese Abmahnungsfälle entwickeln. Gegebenenfalls werden ebay-Verkäufer durch aktuelle Rechtsprechung gezwungen werden, ihr Geschäftsmodell umzustellen.

Wir werden Sie an dieser Stelle über diesen Fall aktuell informieren.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

10/2004

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