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Abmahnung bei ebay wegen Vorkasseforderung
berechtigt?
Zur
Zeit wird berichtet, dass die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
e.V. in Bad Homburg Abmahnungen ausspricht, weil Gewerbetreibende bei ebay
ausschließlich die Zahlung per Vorkasseüberweisung anbieten. Nach
Internetberichten heißt es in der Begründung zur Abmahnung: "In Ihren
Zahlungsbedingungen legen Sie fest, dass die Ware nur gegen Vorkasse geliefert
wird. Diese Regelung widerspricht dem Grundgedanken des § 320 BGB, wonach die
Erfüllung eines gegenseitigen Vertrages Zug um Zug zu erfolgen hat.
Dementsprechend liegt eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers nach §
307 Abs. 2 BGB vor."
Diese
Abmahnung sorgt für erhebliche Unruhe bei gewerblichen ebay-Verkäufern.
Rechtsprechung ist dazu nicht bekannt. Für den Fall, dass die deutschen Gerichte
der Abmahnung folgen und entsprechende einstweilige Verfügungen aussprechen, die
auch durch die nächsten Instanzen bestätigt werden, ist mit einem erheblichem
Umbruch bei gewerblichen ebay-Verkäufen zu rechnen. In erster Linie bei ebay,
wie auch im sonstigen Internethandel, wäre eine reine Vorkassenforderung dann
nicht mehr zulässig. Die Alternative wäre sicherlich keine Rechnungsstellung, da
in diesem Fall das Risiko für die gewerblichen Verkäufer nicht mehr vertretbar
wäre. Eine mögliche Alternative wäre die Versendung der Ware per Nachname. Dies
wäre jedoch auch für den Kunden mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. In
diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es nicht darum geht, dass eine
Vorkasseforderung an sich unzulässig ist, dem Kunden müsste jedoch ein
zusätzliches Wahlrecht eingeräumt werden, ob er Vorkasse oder bspw. eine
Nachnahmesendung als Zahlungsart wünscht.
Ob
die Abmahnung, wohl gemäß § 4 Nr. 11 UWG berechtigt ist, lässt sich nur schwer
beurteilen. Die Wettbewerbszentrale bezieht sich auf § 320 BGB. Dieser hat
folgenden Wortlaut:
§
320 BGB Einrede des nicht erfüllten Vertrages
I
Wer
aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende
Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er
vorzuleisten verpflichtet ist. Hat die Leistung an mehrere zu erfolgen, so kann
dem einzelnen, der ihm gebührende Teil bis zur Bewirkung der ganzen
Gegenleistung verweigert werden. Die Vorschrift des § 237 Abs. 3 findet keine
Anwendung.
II
Ist
von der einen Seite teilweise geleistet worden, so kann die Gegenleistung
insoweit nicht verweigert werden, als dass die Verweigerung nach den Umständen,
insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils,
gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
Bei
Zahlungsbedingungen bei gewerblichen ebay-Verkäufen, die eine
Vorleistungspflicht durch Vorkasse vorweisen, liegt eine Verpflichtung der
Vorleistung vor. Dies ist entsprechend des Wortlautes des Gesetzes grundsätzlich
möglich. Zumindestens in der Kommentarliteratur wird beim Verbrauchsgüterkauf
(B2C) eine Vorleistungspflicht angekommen. Für eine unangemessene
Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 2 BGB ist ferner die Verkehrssitte
wichtig. Diese ist im Rahmen einer Interessenabwägung zu berücksichtigen. Die
Verkehrsitte bei ebay besteht durchaus in einer Vorkasselieferung, so dass diese
Klausel weder überraschend noch unüblich ist. Auf der anderen Seite wird in §
309 Nr. 8 b dd BGB eine Allgemeine Geschäftsbedingung für unwirksam erachtet,
wenn die Nacherfüllung bei Mängeln von der vorherigen Zahlung des
vollständigen Entgelts abhängig gemacht wird. Vorliegend geht es jedoch um die
Leistung an sich. Wir halten diese Abmahnungen daher nicht für berechtigt. Ob
eine Unterlassungserklärung abgegeben werden solte oder nicht ist jedoch im
Einzelfall zu beurteilen.
Es
ist daher genau zu beobachten, wie sich diese Abmahnungsfälle entwickeln.
Gegebenenfalls werden ebay-Verkäufer durch aktuelle Rechtsprechung gezwungen
werden, ihr Geschäftsmodell umzustellen.
Wir
werden Sie an dieser Stelle über diesen Fall aktuell informieren.
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard
10/2004
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