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Tauschbörsennutzung: Constantin Film plant 500
Abmahnungen
Vorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir
beraten Sie sofort!
Wir
kennen sie bereits aus unserer Beratungspraxis. Nun ist es auch durch die Presse
bestätigt worden: Wie die FAZ am 04.05.2009 berichtete, geht der größte deutsche
Filmproduzent, die Constantin Film Vertriebs GmbH, dazu über, umfangreich wegen
Filesharing abzumahnen. Vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf aus
München wird wegen des "Filmtausches" von aktuellen Kinofilmen über
Tauschbörsennetze abgemahnt. Es handelt sich neben dem Film "Männersache" nach
unserer Erfahrung in erster Linie um den Film "Der Baader Meinhof Komplex".
Constantin
gibt an, über einen technischen Dienstleister mehr als 10.000 IP-Adressen
identifiziert zu haben, über die Filme im Internet verfügbar gemacht wurden. 500
IP-Adressen konnten entsprechenden Nutzern namentlich zugeordnet werden. Die
Abmahnwelle läuft.
Soweit
in der Abmahnung ein Schadenersatz von ca. 800,00 Euro verlangt wird, wird dies
von dem Vorstandsvorsitzenden der Firma Constantin, Herrn Bernhard Burgener, als
"symbolischer Schadensersatzbetrag" bezeichnet.
Wir
dürfen darauf hinweisen, dass die Rechtslage nicht so eindeutig ist, wie in
derartigen Abmahnungen zum Teil behauptet wird. Dies gilt sowohl für die Berechtigung
an sich, da es oftmals nicht die abgemahnten Anschlussinhaber sind, die
Tauschbörsen genutzt haben sondern minderjährige oder volljährige
Kinder. Auch die Frage der Erstattung
der Anwaltskosten und die Höhe des Schadensersatzes ist nicht so klar, wie
die Abmahner Glauben machen möchten.
Auch
die Musikindustrie erhöht die Taktzahl: Der Bundesverband der Musikindustrie
strebt 1000 Abmahnungen im Monat an, wie der Branchenverband im März 2009 verlauten
ließ.
Wir
beraten Sie gern.
Ihre
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard und Rechtsanwältin Elisabeth Vogt, Rostock
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