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Tauschbörsennutzung: Constantin Film plant 500 Abmahnungen

 

Vorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!

Wir kennen sie bereits aus unserer Beratungspraxis. Nun ist es auch durch die Presse bestätigt worden: Wie die FAZ am 04.05.2009 berichtete, geht der größte deutsche Filmproduzent, die Constantin Film Vertriebs GmbH, dazu über, umfangreich wegen Filesharing abzumahnen. Vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf aus München wird wegen des "Filmtausches" von aktuellen Kinofilmen über Tauschbörsennetze abgemahnt. Es handelt sich neben dem Film "Männersache" nach unserer Erfahrung in erster Linie um den Film "Der Baader Meinhof Komplex".

 

Constantin gibt an, über einen technischen Dienstleister mehr als 10.000 IP-Adressen identifiziert zu haben, über die Filme im Internet verfügbar gemacht wurden. 500 IP-Adressen konnten entsprechenden Nutzern namentlich zugeordnet werden. Die Abmahnwelle läuft.

 

Soweit in der Abmahnung ein Schadenersatz von ca. 800,00 Euro verlangt wird, wird dies von dem Vorstandsvorsitzenden der Firma Constantin, Herrn Bernhard Burgener, als "symbolischer Schadensersatzbetrag" bezeichnet.

 

Wir dürfen darauf hinweisen, dass die Rechtslage nicht so eindeutig ist, wie in derartigen Abmahnungen zum Teil behauptet wird. Dies gilt sowohl für die Berechtigung an sich, da es oftmals nicht die abgemahnten Anschlussinhaber sind, die Tauschbörsen genutzt haben sondern minderjährige oder volljährige Kinder. Auch die Frage der Erstattung der Anwaltskosten und die Höhe des Schadensersatzes ist nicht so klar, wie die Abmahner Glauben machen möchten.

 

Auch die Musikindustrie erhöht die Taktzahl: Der Bundesverband der Musikindustrie strebt 1000 Abmahnungen im Monat an, wie der Branchenverband im März 2009 verlauten ließ.

 

Wir beraten Sie gern.

 

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwältin Elisabeth Vogt, Rostock

 

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Schmidt (v.l.n.r)

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