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Rauchmelder: Mit VdS-Gütesiegel darf nur dann geworben werden, wenn dies auch verliehen wurde

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Rauchmelder sind ein interessanter Markt. Nicht nur dass Rauchmelder Leben retten können, in den Bundesländern Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es sogar gesetzliche Regelungen zur Nutzung und Installation von Rauchmeldern, auch Rauchwarnmelder genannt.

Regelmäßig werden Rauchmelder mit “VdS” Zertifizierungen beworben. Hintergrund ist eine Zertifizierung durch die VdS Schadenverhütungs GmbH. Die VdS ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und auf den Brandschutz spezialisiert.

Es ist naturgemäß auch im Interesse der Versicherungen, wenn ein Haus- oder Wohnungsbrand durch einen vernünftigen Rauchmelder vermieden werden kann. Zum Teil ist im Internet davon die Rede, dass VdS-geprüfte Rauchmelder Versicherungsvorgaben erfüllen. Ob ein VdS-geprüfter Rauchmelder Voraussetzung für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist, können wir an dieser Stelle nicht genau beurteilen.

Tatsache ist jedenfalls, dass eine VdS-Zertifizierung bei Rauchmeldern ein erhebliches Verkaufsargument darstellt.

Fälschungen und fehlende Zertifizierungen

Im Jahr 2004 wurde bekannt, dass eine große Anzahl von Rauchmeldern in China hergestellte Plagiate mit gefälschten Prüfsiegeln, unter anderem des VdS in den Verkehr gebracht wurden. Experten gehen davon aus, dass mehrere Millionen wirkungsloser Rauchmelder in den Verkehr gebraucht worden waren.

Vor dem Hintergrund sind Rauchmelder ohne VdS-Zertifikat natürlich nicht so gut verkäuflich, wie solche, die ein entsprechendes Zertifikat haben.

Die Internetseite des VdS bietet ein Verzeichnis der vom VdS anerkannten Rauchwarnmelder und zwar mit konkreter Produktbezeichnung und Produktbild.

Abmahnung wegen falsche VdS-Zertifizierung

Da ein VdS-Zertifikat ein ausgezeichnetes Verkaufsargument ist, verwundert es nicht, dass regelmäßig Rauchmelder angeboten werden, bei denen ein VdS-Zertifikat zwar behauptet wird, dieses jedoch nicht vorhanden ist. Insbesondere darf das Zertifikat wohl nur dann verwendet werden, wenn exakt der Rauchmeldertyp geprüft wurde. Eine Bewerbung mit baugleichen Produkten ist somit nicht zulässig.

Die Bewerbung mit einer VdS-Zertifizierung für einen Rauchmelder, obwohl ein entsprechendes Prüfzertifikat nie verliehen wurde, ist somit wettbewerbsrechtlich irreführend und kann abgemahnt werden. Denkbar ist des Weiteren ein Markenrechtsverstoß, da die VdS-Schadenverhütungs GmbH verschiedenste Marken mit dem Kennzeichnen “VdS” registriert hat.

Gerade vor dem Hintergrund, dass im Internet problemlos abgefragt werden kann, ob ein Rauchmelder eine ordnungsgemäße Zertifizierung hat oder nicht, verwundert es nicht, dass sowohl die VdS Schadenverhütungs GmbH wie auch Wettbewerber in diesem Bereich sich des Themas annehmen und Abmahnungen aussprechen. Beides ist uns aus unserer Beratungspraxis bekannt.

Da offensichtlich der Markt so lukrativ ist, dass dreiste Produktfälschungen im Umlauf sind, kann es Internethändlern durchaus passieren, dass sie mit einem VdS-Siegel werben, im guten Glauben, dass dies vorhanden ist. Denkbar ist natürlich auch eine allgemeine Verwendung des Zeichens “VdS” in Kenntnis oder Unkenntnis darüber, was dies tatsächlich bedeutet. Einfluss auf die Berechtigung einer Abmahnung hat dies jedoch in der Regel nicht.

Wir beraten Sie.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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