Home

Kontakt

Newsletter bestellen

zu den Favoriten hinzufügen


Home

Rechtssicher in 30 Sekunden

Abmahnung u. Rechtsschutz

· Übersicht zur Abmahnung

· Abmahnung vermeiden - rechtssicher verkaufen

· Wettbewerbsrecht

· Markenrecht

· Urheberrecht und Fotorecht

· Filesharing-Recht

Verkaufen per Telefon oder Mail

Ebay- Amazon- und Shoprecht

· Buttonpflicht für Internetshops

· Ebay und Internetauktionen

· Amazon-Recht

· Recht der Internetshops

· Widerrufsbelehrung

Internetrecht

· Facebook-Recht

· Internetrecht Aktuell

Service

· Urteile und Besprechungen

· Gesetze im Web

· Wir in der Presse / Journalisten

· Service für Anwälte

· Unseren Newsletter bestellen

Rechtsberatung

· Hilfe bei Abmahnungen

· Rechtliche Absicherung Ebay- Amazon oder Internetshop

· Mandantenfragebogen für eBay- Amazon- und Shopberatung

· Rechtliche Absicherung Verkauf per Telefon oder Mail

· Vollmachtsformulare

Kontakt / Die Anwälte

· Impressum

· Die Kanzlei

Datenschutzhinweis für google+1 und Facebook



nbm Ltd. mahnt umfangreich falsche Grundpreisangabe ab 

  • Aktuell: Wieder da: Die nbm Ltd mahnt wieder ab. Ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes mahnt die nmb Ltd. nun selbst ab. Wieder geht es es um fehlende Grundpreise. Neben einer Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 3.500,00 Euro wird auch eine Kostenerstattung in Höhe von 65,45 Euro in der uns vorliegenden Abmahnung gefordert, die sich mit 1,5 Stunden auf die "Klärung gesetzlicher Bestimmungen" bezieht. Eine weitere Stunde wurde angeblich dafür verwandt, das Schreiben zu fertigen. Uns liegen bis heute über 6 Abmahnungen vor.

    Wir dürfen an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass es kaum etwas gefährlicheres gibt als Grundpreisabmahnungen. Wir können nicht empfehlen, hier ohne anwaltliche Beratung irgendetwas zu unterschreiben oder zu zahlen.
    Stand: 01.03.2011

Unsere Informationen von November 2010:

Seit Mitte November 2010 mahnt eine nbm Ltd. aus 66999 Hinterweidenthal durch eine Rechtsanwaltskanzlei aus Gladenbach umfangreich Verstöße gegen die Verpflichtung zur Grundpreisangabe ab.

 

Auf Grund der Anzahl der uns bereits vorliegenden Abmahnungen und der Berichte der Kollegen über Abmahnungen der Firma nbm Ltd. gehen wir davon aus, dass eine große Anzahl von Abmahnungen ausgesprochen wurde.

 

Auffällig ist, dass die Abmahnungen in erster Linie nur durch eine eBay-Artikelnummer individualisiert werden. Dies hat den "Vorteil", dass mit einem Textbaustein-Muster umfangreich abgemahnt werden kann.

 

Voraussetzung für eine derartige Abmahnung ist ein Wettbewerbsverhältnis. Der Internetshop der Firma nbm Ltd. enthält interessanterweise so gut wie ausschließlich grundpreispflichtige Artikel aus allen möglichen Branchen, von Essen und Trinken, Körperpflegemittel, Heimwerker-Zubehör, Reinigungsmittel sowie Tiernahrung. Der eher lieblos gestaltete Shop wirbt im unteren Teil mit "kostenloser Online-Shop bis 200 Artikel". Vertretung wird angezeigt für eine Firma nbm Ltd. durch den "Inhaber, Herrn Jürgen Maier". Sowohl im Impressum des Internetshops wie auch in den entsprechenden Registern gibt es diese Firma jedoch nicht. Tatsächlich heißt sie "nbm Management Limited" - müßig anzumerken, dass eine Ltd. nicht durch einen Inhaber vertreten wird.

 

Auch die Unterlassungserklärung ist nicht ganz ohne, soll man sich doch unwiderruflich bei Meidung einer Vertragsstrafe von 7.500,00 Euro je Zuwiderhandlung unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs verpflichten, es zu unterlassen, einen Grundpreis nicht richtig darzustellen. Wer so etwas unterschreibt, hat im Grunde selbst Schuld - abgesehen davon, dass es kaum etwas Gefährlicheres gibt als Grundpreis-Abmahnungen, da die Gefahr, hier zukünftig einen Fehler zu machen, außerordentlich hoch ist.

 

Soweit die Verpflichtung in die Unterlassungserklärung mit aufgenommen wird, den Grundpreis in jeweils 1 Kilogramm oder 1 Liter anzugeben, ist dem abmahnenden Kollegen ganz offensichtlich, wie wir auch aus einem konkreten Beratungsfall wissen, § 2 Abs. 3 S. 2 Preisangabenverordnung nicht bekannt.

 

Die Vertragsstrafe ist auch gleich der Streitwert. Unter Zugrundelegung eines Streitwertes von 7.500,00 Euro wird ein Betrag in Höhe von 555,60 Euro geltend gemacht. In der Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, die Firma nbm Ltd. "hilfsweise" von diesen Kosten freizustellen, was die Vermutung eröffnet, dass die Firma nbm offensichtlich ihre umfangreiche Abmahntätigkeit auf diesem Wege finanziert.

 

Wir können Abgemahnten auf keinen Fall empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

 

Lassen Sie sich beraten!

 

Stand: 01.03.2011

 

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwalt Andreas Kempcke und Rechtsanwältin Elisabeth Vogt, Rostock

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

Kein Wartezimmer - keine Wartezeit - Beratung sofort - Rufen Sie einfach an!

Gerne können Sie auf diesen Beitrag verlinken. Beachten Sie bitte unsere Link-Policy

Der Link auf diese Seite lautet:

Pressekontakt - Presseanfragen beantworten wir gern.
Abmahunung via Smartphone an uns senden