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Abmahnung von Marcel Frank

Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie sofort!

“Rufen Sie einfach an.” Wie funktioniert das?

Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…

Auch Sie haben eine Abmahnung von Marcel Frank erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?

Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

 

Kurzinfo zur Abmahnung von Marcel Frank

Abmahner: Marcel Frank

Rechtsanwälte des Abmahners: Rechtsanwalt Sandhage

Branche: ferngesteuerte Fahrzeuge, Flugzeuge und Boote, neuerdings auch Autoersatzteile

Vorwurf der Abmahnung: fehlende Registrierung nach § 6 ElektroG, veraltete bzw. fehlende Widerrufsbelehrung, fehlendes Muster-Widerrufsformular, Verwendung einer Rückgabebelehrung, veraltete Widerrufsbelehrung, fehlender Link auf die OS-Plattform

Gerügter Verstoß bei: eBay

Streitwert / geltend gemachte Kosten: bis zu 45.000,00 Euro / 1.434,30 Euro

Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.

Wir raten zur Vorsicht, da im Fall eines Verstosses gegen die Unterlässungserklarung auch Vertragsstrafe geltend gemacht wird.

In einer uns vorliegenden Abmahnung werden in der Abmahnung selbst keine Abmahnkosten erwähnt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese nicht ggf. später geltend gemacht werden. Sie können davon ausgehen, dass die Abmahnung nicht kostenfrei ausgesprochen wurde.

Stand: 04/2017

 

Übrigens:

Sie möchten im nächsten Schritt Ihre Angebote rechtlich beraten lassen, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden? Kein Problem. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch für eine weitere Beratung zur Verfügung. Hier finden Sie weitere Informationen.

                           

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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