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Abmahnung von der KTM AG

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Unsere Informationen zur Abmahnung von der KTM AG

Abmahner:KTM AG, Mattighofen, Österreich

Rechtsanwälte des Abmahners:Ihr Anwalt 24 Rechtsanwalt AG, ZIERHUT * IP

Branche: Zubehör für KTM Motorräder, zb: für Ölwechsel, Brems- und Kupplungshebel

Vorwurf der Abmahnung: Verletzung der Marke “KTM” bei dem Angebot von Zubehör für KTM Motorräder

Gerügter Verstoß bei: Internetangebot, eBay , Kleinanzeigen.de

Streitwert / geltend gemachte Kosten: 300.000€ / 4.120,50 €

Anmerkung:

Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.

Gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 3 Markengesetz darf eine Marke in einem Angebot genutzt werden, um auf Zubehör für einen Markenhersteller zu verweisen.

Es gibt jedoch 2 Aspekte, die zu beachten sind: Zum einen darf die Marke nur dann benutzt werden, wenn die Nutzung der Marke für die Bezeichnung des Zubehörs zwingend notwendig ist. Dies ist z.B. nicht der Fall, wenn ein Produkt angeboten wird, dass nicht nur ausschließlich für dieses Markenprodukt verwendet werden kann.

Zum anderen muss sich ganz grundsätzlich aus der Artikelbeschreibung ergeben, dass es sich nicht um ein Originalprodukt des Herstellers handelt. Dieser Aspekt ist Gegenstand der Abmahnung: Wenn ein Produkt angeboten wird mit „KTM“ und dann Spiegel, Ölfilter etc., wird markenrechtlich angenommen, dass KTM auch der Hersteller ist. Dies hat dann eine Markenrechtsverletzung zur Folge. Bei Zubehör für ein Markenprodukt muss dies in der Artikelüberschrift und dem Text deutlich gemacht werden z.B. durch die Formulierung „passend für“ (Marke).

Stand:03/2024

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus
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Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock