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Immobilien-Abmahnungen von Hans Hauser sind Rechtsmissbrauch

 

Ein alter Bekannter bei Abmahnungen ist Herr Hans Hauser, der wegen tatsächlicher oder angeblicher Verstöße in den vergangenen Jahren umfangreich Immobilienmakler abmahnte.

 

Jedenfalls ist das umfangreiche Abmahnverhalten von Hans Hauser nach einem Hinweisbeschluss des OLG München vom 10.08.2009, Az.: 29 U 3739/09, rechtsmissbräuchlich. Es handelt sich um einen Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO. Diese Norm eröffnet es der Berufungsinstanz, eine Berufung ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss als unbegründet zurückzuweisen.

 

In dem Beschluss heißt es:

 

"Im Streitfall hat der Beklagte unwidersprochen vorgetragen, dass der Kläger zwischen den Jahren 1991 bis heute insgesamt fast 4.000 Abmahnungen ausgesprochen habe, davon ca. 1.100 allein im Jahr 2008. Damit in Übereinstimmung hat der Kläger in seiner Berufungsbegründung vom 10.07.2009 vorgetragen, dass die genannten ca. 1.100 Abmahnungen ihm 24.000,00 Euro eingebracht hätten. Die umfangreiche Abmahntätigkeit des Beklagten ist im Übrigen gerichtsbekannt; so hat der Kläger im Verfahren 29 U 34/08/09 in der mündlichen Verhandlung am 13.11.2008 eingehend zu seiner Abmahntätigkeit vorgetragen und eine Zahl von ca. 3.000 Abmahnungen in den letzten 3 Jahren benannt.

 

Die dargestellten Zahlen sind insbesondere auch unter Berücksichtigung des eigenen Vorbringens des Klägers ausreichende Indizien für die Missbräuchlichkeit dessen Verhaltens.

 

Aus den vorstehenden Gründen dürfte sich zur Vermeidung weiterer Kosten für den Kläger eine Berufungsrücknahme innerhalb der zur Äußerung gesetzten Frist empfehlen."

 

Manchmal gibt es Grenzen, die eindeutig sind. Dazu gehören 4.000 Abmahnungen in 18 Jahren bzw. 1.100 Abmahnungen im Jahr 2008. Selten liest man im Übrigen auch, welches Geld ein Abmahner (und nicht nur sein Anwalt!) mit Abmahnungen verdient haben.

 

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

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Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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