abmahnung-fehlende-agb-bei-ebay

Ohne eigene AGB bei eBay verkaufen: Dann werden Sie wahrscheinlich abgemahnt

irrvideo-Vgu_rpwSomc Immer noch gibt es die – theoretische – Diskussion, ob Internethändler, speziell bei eBay, tatsächlich eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen brauchen. Diese Diskussion ist mittlerweile durch Abmahnwellen in der Praxis überholt. Natürlich brauchen gewerbliche eBay-Händler eigene AGB. Einen Verweis, bspw. auf die eBay-AGB reicht keinesfalls aus.

…da fehlt was

Gibt es keine AGB, fehlen fernabsatzrechtliche Pflichtinformationen, zu denen der eBay-Händler gesetzlich verpflichtet ist. Hierzu gehört bspw.

  • eine Information über die Vertragstextspeicherung (vorgeschrieben in Art. 246 c Nr. 2 EGBGB)
  • – sowie eine Information über das Mängelhaftungsrecht (vorgeschrieben in Art. 246 a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 EGBGB)

sowie weitere Informationen, bspw. zum Vertragsschluss und zur Vertragssprache.

Dass die Verpflichtung zu eigenen AGB keine pure Theorie ist, zeigt sich an den massenhaften Abmahnungen des IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. Die allermeisten Abmahnungen des IDO betreffen eBay-Händler, die schlichtweg gar keine AGB haben. In diesen Fällen wird regelmäßig auf ein wettbewerbswidriges Handeln aufgrund einer fehlenden Information zur Mängelhaftung und zur Vertragstextspeicherung hingewiesen und kostenpflichtig zu einer Unterlassung aufgefordert.

Diese geforderten Informationen lassen sich problemlos in Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen.

Diese sowie viele weitere Informationspflichten gelten natürlich nicht nur für die Plattform eBay, sondern auch für andere Verkaufsplattformen, wie den eigenen Internetshop oder einen Verkauf über Amazon.

Insbesondere – so unsere Praxiserfahrung – bietet es sich keinesfalls an, nach einer Abmahnung die entsprechenden Pflichtinformationen “selber zusammenzubasteln”. Hier passieren oft Fehler bzw. – so unser Eindruck – verstehen die Abgemahnten oftmals nicht, um was es konkret in Wirklichkeit geht. Folge ist, dass bspw. gerade der IDO nach einer abgegebenen Unterlassungserklärung den eBay-Auftritt noch einmal überprüft und – leider nicht so selten – auch eine Vertragsstrafe wegen eines Verstoßes gegen die abgegebene Unterlassungserklärung geltend macht. Dies kann mit mehreren 1.000,00 Euro richtig teuer werden.

Sichern Sie Ihren eBay-Auftritt rechtlich ab.

Wir von internetrecht-rostock.de beraten seit Jahren gewerbliche eBay-Händler bei der rechtlichen Absicherung Ihrer Verkäufe.

Sie erhalten von uns nicht nur die Rechtstexte, die Sie für ein rechtssicheres Handeln brauchen (hierzu gehören bspw. auf eBay abgestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie eine Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular), sondern noch viele weitere Informationen, die einen abmahnsicheren Verkauf gewährleisten.

Fordern Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.

Geben Sie Abmahnern keine Chance!

Stand: 01.06.2015

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/5fd0d7d84d4d477e962cf9c384cd3f1b