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Abmahnfalle Verkauf von Don Ed Hardy Bekleidung bei
eBay
Vorab ein Hinweis: Post vom
Rechtsanwalt bekommen und Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie
sofort!
Bekleidung
der Marke Don Ed Hardy liegt im Trend. Die Bekleidungsstücke mit den Verzierungen im Stile von
Tätowierungen erfreuen sich größter Beliebtheit und sind daher heiß begehrt.
Kein Wunder also, dass es bei eBay eine Vielzahl von Angeboten entsprechender
Artikel gibt. Neben den gewerblichen Händlern treten auch viele Privatpersonen
als Verkäufer bei eBay auf. Auf Grund der Vielzahl der Angebote von Don Ed Hardy
Angeboten bei eBay ahnt kaum jemand, welche Gefahr mit dem Angebot derartiger
Artikel verbunden ist. Immer öfter werden entsprechende Angebote bei eBay von
eBay gelöscht und die Verkäufer erhalten Post von den Frankfurter
Rechtsanwaltskanzlei Winterstein. Diese vertreten die Fa. K & K Logistics,
Inhaber Clemes Kappler . In dem Schreiben wird mitgeteilt, dass das Angebot von
Don Ed Hardy Artikeln die Rechte eines Lizenznehmers insbesondere für
Deutschland verletze. Aus diesem Grunde wird zur Abgabe einer Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung aufgefordert. Darüber hinaus werden Abmahnkosten in Höhe
von über 1000 Euro gefordert. Die Freude über die trendige Bekleidung
weicht dem schieren Entsetzen angesichts der Forderungen der Rechtsanwälte.
Waren in der Vergangenheit vornehmlich gewerbliche Händler bei eBay mit
Abmahnwellen konfrontiert, so treffen die Abmahnungen im Falle des Angebotes von
Don Ed Hardy Artikeln auch viele Privatverkäufer, die sich keiner Schuld bewusst
sind.
Abmahnung
erhalten? Nicht voreilig alles unterschreiben!
Auf
der ersten Schock bei Durchsicht des Abmahnschreibens folgt in aller Regel eine
hektische Suche nach Informationen im Internet, weil in dem Abmahnschreiben eine
sehr kurze Frist für eine Reaktion gesetzt wird. Für den Fall des fruchtlosen
Verstreichens der Frist wird immerhin die Einleitung eines einstweiligen
Verfügungsverfahrens angedroht! Denn weiß bekanntlich bereits der Volksmund,
dass Eile ein schlechter Ratgeber ist. Erst recht gilt dies angesichts der
weitreichenden Folgen der Abgabe der geforderten Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung. Es ist daher nicht nur sinnvoll, sondern sogar
angeraten, sich in der Angelegenheit eingehend zu informieren, bevor auf das
Abmahnschreiben reagiert wird. Bei der Suche nach Informationen im Internet
stoßen Betroffene jedoch häufig in Internetforen auf Tipps von zweifelhaftem
Wert. So wird häufig empfohlen, gar nicht auf das Abmahnschreiben zu reagieren.
Hiermit ist indes die Gefahr der Einleitung eines teuren einstweiligen
Verfügungsverfahrens verbunden. Wer aus lauter Panik die geforderte
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreibt, ohne sich die Folgen
dieser Erklärung bewusst zu machen, läuft hierdurch Gefahr,
Vertragsstrafenansprüche von mehreren Hundert und gegebenenfalls sogar mehreren
Tausend Euro zu verwirken. Und auch die Höhe der Abmahnkosten ist durchaus
diskussionswürdig. Lassen Sie sich daher beraten, wenn Sie eine Abmahnung wegen
des Angebotes von Don Ed Hardy Artikeln erhalten haben.
Zum
Hintergrund der Abmahnung
In dem Abmahnschreiben der Frankfurter Rechtsanwälte wird
eingangs kurz auf Markenrechte verwiesen. Anschließend wird auf den
urheberrechtlichen Schutz für die Bekleidung der Marke Don Ed Hardy hingewiesen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass markenrechtliche Ansprüche nur bei
einem Handeln im geschäftlichen
Verkehr
in Betracht kommen. Markenrechtliche Ansprüche bestehen
demnach nur gegen Unternehmer und nicht gegen Verbraucher. Viele Privatverkäufer
bei eBay sind als Verbraucher tätig, so dass markenrechtliche Ansprüche gegen
sie ausscheiden. In Einzelfällen können die Verkaufsaktivitäten von
Privatverkäufern jedoch einen Umfang erreichen, der Zweifel an einem Handeln als
Verbraucher begründet. Die Grenze zwischen einem privaten Handeln bei eBay und
einem Handeln im geschäftlichen Verkehr ist jedoch fließend und wird von
Gerichten jeweils im Einzelfall beurteilt. Ob sich ein Verkäufer bei eBay selbst
als Privatverkäufer bezeichnet, ist für die Abgrenzung unerheblich. Unter
Umständen kommen daher auch gegen vermeintliche Privatverkäufer markenrechtliche
Ansprüche in Betracht. Urheberrechtliche Ansprüche können dagegen grundsätzlich
nicht nur gegen Unternehmer bestehen, sondern auch gegen Verbraucher.
In den Abmahnschreiben der Rechtsanwälte wird der Vorwurf
erhoben, die geschützten Werke im Stile von Tätowierungen seien ohne die
erforderliche Zustimmung des Abmahners auf den angebotenen Bekleidungsstücken
angebracht worden. Dieser Vorwurf begegnet indes Zweifeln, da es sich bei einer
Vielzahl von angebotenen Don Ed Hardy Bekleidungsstücken um Originalprodukte
handelt. Viele Abgemahnte stellen sich daher die Frage, ob es tatsächlich wahr
sein kann, dass das Angebot von Originalprodukten irgendwelche Rechte verletzt.
Die überraschende Antwort lautet: Ja, es kann wahr sein!
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch das Angebot von
Originalprodukten rechtswidrig sein. In Betracht kommt eine solche
Rechtswidrigkeit dann, wenn die Rechte an den Originalprodukten im Rechtssinne
noch nicht erschöpft sind. Eine
Erschöpfung von Rechten
tritt ein, wenn die betreffenden Produkte durch den
Rechteinhaber oder mit seiner Zustimmung im Gebiet der europäischen Union oder
eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen
Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sind. In
diesem Fall ist die Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig. Es
stellt sich also die Frage, ob eine Erschöpfung der Rechte eingetreten ist oder
nicht.
Lassen
Sie sich beraten!
Die
Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist mit weitreichenden
Folgen verbunden. Auch die von der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei geltend
gemachten Abmahnkosten sind diskussionswürdig. Lassen Sie sich daher beraten, um
richtig auf die Abmahnung zu reagieren. Sofern für ein gerichtliches Verfahren
keine Erfolgsaussichten bestehen, macht die Durchführung eines gerichtlichen
Verfahrens keinen Sinn. In diesem Fall sollte erwogen werden, den Rechtsstreit
einvernehmlich beizulegen. Da die abzugebende Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung nicht in der geforderten Form abgegeben werden muss,
sondern auch modifiziert werden kann, sollte im Einzelfall geprüft werden,
inwieweit die Abgabe einer modifizierten Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung in Erwägung zu ziehen ist. Darüber hinaus wäre zu
klären, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Abmahnkosten erstattet werden
sollten. Für eine Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen
Sie uns einfach an!
Update 9/2008: Zur Zeit wird nach unserer Kenntnis
vorwiegend wegen Markenrechtsverletzungen abgemahnt. Dies trifft gewerbliche
eBayhändler, die z. T. Ihre Ware bei deutschen oder europäischen Händlern
eingekauft haben.
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwältin
Elisabeth Vogt, Rostock
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