Home

Kontakt

Newsletter bestellen

zu den Favoriten hinzufügen


Home

Abmahnung u. Rechtsschutz

· Übersicht zur Abmahnung

· Abmahnung vermeiden - rechtssicher verkaufen

· Wettbewerbsrecht

· Markenrecht

· Urheberrecht und Fotorecht

· Filesharing-Recht

Verkaufen per Telefon oder Mail

Ebay- Amazon- und Shoprecht

· Buttonpflicht für Internetshops

· Ebay und Internetauktionen

· Amazon-Recht

· Recht der Internetshops

· Widerrufsbelehrung

Internetrecht

· Facebook-Recht

· Internetrecht Aktuell

Service

· Urteile und Besprechungen

· Gesetze im Web

· Wir in der Presse / Journalisten

· Service für Anwälte

· Unseren Newsletter bestellen

Rechtsberatung

· Hilfe bei Abmahnungen

· Rechtliche Absicherung Ebay- Amazon oder Internetshop

· Mandantenfragebogen für eBay- Amazon- und Shopberatung

· Rechtliche Absicherung Verkauf per Telefon oder Mail

· Vollmachtsformulare

Kontakt / Die Anwälte

· Impressum

· Die Kanzlei

Datenschutzhinweis für google+1 und Facebook



Abmahnfalle Verkauf bei Amazon:

Markenrecht und Wettbewerbsrecht wird zum Problem

 

Vorab ein Hinweis: Post vom Rechtsanwalt bekommen und Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!

 

Viele unserer Mandanten berichten uns, dass sie äußerst erfolgreich über das Portal Amazon verkaufen. Bisher stand Amazon noch nicht im Focus von Abmahnungen. Nach unserer Einschätzung wird sich dies jedoch zukünftig ändern.

 

Ein Grundproblem  beim Verkauf bei Amazon ist, dass, anders als bei eBay, eine einwandfreie rechtliche und abmahnsichere Gestaltung, untertrieben ausgedrückt, etwas schwierig ist. Neben der Frage, ob bei Amazon eine Widerrufsfrist von 2 Wochen oder 1 Monat gilt, gibt es auch sonst Probleme, fernabsatzrechtliche Pflichtinformationen darzustellen. Auch die Darstellung der Versandkosten ist nicht ganz ohne Tücken.

 

Amazon selbst ist offenbar weder willens noch in der Lage, den deutschsprachigen Amazon-Auftritt den rechtlichen Gegebenheiten in Deutschland anzupassen. Wer einmal selbst bei Amazon gekauft hat, kann über die dortige Widerrufsbelehrung nur den Kopf schütteln(Stand März 2009).

 

Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sollte man daher mit der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, dies gilt im Übrigen grundsätzlich, äußerst vorsichtig sein, da nicht gewährleistet ist, dass es überhaupt technische Möglichkeiten gibt, bei Amazon entsprechende Verstöße zukünftig zu vermeiden.

 

Abmahnfalle Produktinformation

 

Bei Amazon gibt es die Möglichkeit, Artikelbeschreibungen von anderen Anbietern zu übernehmen. Dies stellt wohl eine der zentralen Prinzipien von Amazon dar.  Man muss sich darüber im Klaren sein, dass, wenn man eine Artikelbeschreibung mit Bild bspw. bei Amazon einstellt, auch andere Amazon-Händler dieses Bild und die Artikelbeschreibung nutzen können. Der Händler überträgt Amazon gerner ein umfangreiches Nutzungsrecht an Bildern und Texten . Auf der anderen Seite stellt dies eine erhebliche Vereinfachung für Händler dar, da sie die Artikelbeschreibungen nicht noch einmal selbst erstellen müssen. Rechtlich gesehen ist dies jedoch Fluch und Segen zugleich: Während der Händler sich auf der einen Seite Arbeit erspart, kann er sich auf der anderen Seite nicht darauf verlassen, dass die Artikelbeschreibung auch den rechtlichen Anforderungen entspricht. Bspw. sind hier Informationen zum Textilkennzeichnungsgesetz, Grundpreisangaben oder andere wichtige Informationen genannt, die durchaus abmahnwürdig sind.

 

Besonders tückisch wird es, wenn die Artikelbeschreibung abgeändert wird und der Händler, der von Dritten diese Artikelbeschreibung übernimmt, dies nicht mitbekommt. Ohne Wissen und Kenntnis kann der Amazon-Händler somit plötzlich wettbewerbswidrig werben, ohne dass ihm dies bewusst ist. Dies gilt um so mehr, als dass nach unserer Kenntnis viele Amazon-Händler eine sehr große Anzahl von Artikeln bei Amazon anbieten. Wettbewerbsrechtliche wie auch markenrechtliche Abmahnungen sind nicht ausgeschlossen.

 

Wenn Sie gewerblich bei Amazon Seller-Central verkaufen, bieten wir Ihnen eine rechtliche Beratung und Absicherung Ihres Amazonauftrittes an. Für ein kostenloses Angebot schicken Sie uns einfach unseren Mandantenfragebogen für Amazon.

 

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

Kein Wartezimmer - keine Wartezeit - Beratung sofort - Rufen Sie einfach an!

Gerne können Sie auf diesen Beitrag verlinken. Beachten Sie bitte unsere Link-Policy

Der Link auf diese Seite lautet:

Pressekontakt - Presseanfragen beantworten wir gern.
Abmahunung via Smartphone an uns senden