· Was können wir für Sie tun?

Unsere Leistungen

Was können wir für Sie tun?

Unser Motto ist: Beratung sofort. Das heißt:

kein Wartezimmer, keine Terminsvereinbarung, keine Wartezeit. Rufen Sie einfach an.

  1. Rechtssicherheit Ihres Internetauftrittes
  2. Domainnamen/Markenrechtsrecherche
  3. Anbieterkennzeichnung/Impressum
  4. E-Commerce und Shopbetreuung, gewerbliche eBayauftritte
  5. AGB und Nutzungsbedingungen
  6. Wettbewerbsrecht/Abmahnung
  7. Anwaltskosten
  8. Vollmachtsformular
  9. Kontakt

Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen in jeder Phase Ihrer Projekte rechtlich beratend zur Seite. Grundsätzlich empfehlen wir eine frühzeitige Rechtsberatung, um spätere Streitigkeiten und Schadenersatzansprüche zu vermeiden

  • Rechtssicherheit Ihres Internetauftrittes

Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, ist heute kein Allgemeinplatz mehr.

Sowohl für einen privaten Internetauftritt wie aber vor allen Dingen bei gewerblichen Internetpräsentationen sind rechtliche Vorgaben zu beachten.

Dies gilt insbesondere im gewerblichen Bereich bei Internet-Shops, E-Commerce-Lösungen, B-C (Business to Consumer), B-B (Business to Business) und B-A (Business to Administration).

Die Frage der rechtlich einwandfreien Gestaltung eines Internetauftrittes ist hierbei kein Selbstzweck, sondern ist nach unserer Auffassung auch eng mit dem Funktionieren und dem reibungslosem Ablauf und dem wirtschaftlichen Erfolg eines Geschäftskonzeptes verknüpft.

  • Domainnamen/Markenrechtsrecherche

Die Planung eines Internetauftrittes beginnt bereits mit der Wahl des Domain-Namens. In der Praxis kommen regelmäßig Fälle vor, in denen Domain-Namen bspw. gegen markenrechtliche Eintragungen verstoßen, namensrechtlich Probleme bereiten oder wettbewerbsrechtlich problematisch sind. Im Ergebnis hat dies zur Folge, dass bei einer E-Commerce-Lösung im äußersten Fall eine neue Domain gewählt werden muss, da die alte nicht statthaft ist. Neben der Tatsache, dass oftmals die alte Domain bereits bekannt ist und beworben wird, ist der Adressraum für einprägsame Internetdomains im Laufe der Zeit immer kleiner geworden.

Hier können wir Sie mit markenrechtlichen Recherchen und dem Abprüfen von namensrechtlichen Problemen unterstützen. Bei der Anmeldung von Marken arbeiten wir mit einem Patentanwalt zusammen, dessen Kontaktdaten wir Ihnen gerne mitteilen.

  • Anbieterkennzeichnung/Impressum

Im privaten wie auch im gewerblichen Bereich sind Informationspflichten zu erfüllen, wie bspw. gemäß § 5 TMG  die Anbieterkennzeichnung. Neben der Gefahr, eine kostenpflichtige Abmahnung von einem Mitwettbewerber zu erhalten, ist auch die Gefahr hinzuweisen, dass derartige Verstöße mit einem Bußgeld von bis zum 50.000,00 Euro geahndet werden können.

  • E-Commerce und Shopbetreuung, gewerbliche eBayauftritte 

Bei E-Commerce-Lösungen sind, gerade wenn mit Verbrauchern Geschäfte gemacht werden, grundsätzliche Fragen zu beachten.

Zum einen muss sich aus dem Ablauf eines Bestellvorganges für den Unternehmer die Sicherheit ergeben, auch einen rechtswirksamen Vertrag zu schließen, zum anderen sind die Informations- und Hinweispflichten nach Fernabsatzgesetz zu beachten.

Gerade bei Internetshops, die auf zum Teil veralteten Standardlösungen basieren, ist regelmäßig zu beobachten, dass der Bestellablauf nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht und zu dem mangels Erfüllung der gesetzlichen Hinweispflichten wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen.Vielen Shopbetreibern ist es bspw. gar nicht bewusst, dass im Falle einer fehlenden oder falschen Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist gar nicht anfängt zu laufen. In diesem Fall kann der Kunde quasi bis zum jüngsten Tag die benutzte Ware zurücksenden.

Wir beraten und betreuen ferner Ihren gewerblichen Ebayauftritt, Ihren Internetshop oder Ihren gewerblichen Verkauf bei Amazon. Fragen, der Anbieterkennzeichnung, Widerrufsbelehrung und eigene AGB klären wir gerne. Auch Fragen des Wettbewerbsrechts bei eBay und die Vermeidung von Abmahnungen gehören zu diesem Bereich. Nähere Informationen zum Thema eBay und Recht finden Sie auf unsere Seite “eBay und Internetauktionen.

Abmahnungen vermeiden – rechtssicher verkaufen!

Beratung für den Handel bei  eBay, Internetshop oder Amazon 

bei AGB, Impressum und Widerrufsbelehrung…

Schnell und unkompliziert per Email.

 

Füllen Sie einfach unseren Mandantenfragebogen aus.
Sie erhalten sofort, kostenlos und unverbindlich ein Angebot von uns.

  • AGB und Nutzungsbedingungen

Auch allgemeine Geschäftsbedingungen haben nicht nur einen Selbstzweck . Der Unternehmer hat die Möglichkeit, in allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu seinen Gunsten Einschränkungen vorzunehmen. Neben der Frage, wie eigentlich ein Vertragsschluss konkret zu Stande kommt, sei es durch Lieferung oder schriftliche Bestätigung, sind insbesondere Fragen der Haftung, der Gewährleistung, des Gerichtsstandes und bspw. den Lieferfristen zu beachten.

Ein kostspieliges Beispiel für veraltete allgemeine Geschäftsbedingungen ist es bspw., dem Kunden bei einem Warenwert von unter 40,00 Euro nicht die Rücksendekosten aufzuerlegen. Dies muss gesondert vereinbart werden.

Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass durch die Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 eine umfangreiche Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stattgefunden hat, durch die die Verbraucherrechte stark ausgedehnt worden sind. Entsprechende Informationen aus dem  Fernabsatzgesetz, wie auch allgemeine Geschäftsbedingungen allein, sind jedoch meistens nicht ausreichend. Im Rahmen unserer Beratertätigkeit achten wir daher bspw. darauf, dass diese Informationen und die AGB auch wirksam in den Bestellablauf eingebunden werden.

In diesem Zusammenhang arbeiten wir auf Wunsch unserer Mandanten auch gerne mit den Programmierern ihrer Internetseite oder ihrer E-Commerce-Lösung zusammen.

So wird gewährleistet, dass ihre Seite, soweit dies rechtssicher anhand der bewegten Rechtsprechung beurteilt werden kann, den aktuellen rechtlichen Erfordernissen entspricht.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang, wenn Web-Designer oder Programmierer den rechtlichen Rahmen einer Kundenlösung selbst erstellen. Zum einen kann es hier Probleme mit dem Rechtsberatungsgesetz geben, zum anderen haftet der Web-Designer oder Programmierer auch in diesem Fall für eine rechtlich falsche Gestaltung, was erhebliche Schadenersatzforderung zur Folge haben könnte. Wir empfehlen daher in diesem Zusammenhang, dass Web-Designer oder Internetprogrammierer die rechtlichen Aspekte eines Internetauftrittes nicht behandeln, sondern diese strikt nach Kundenvorgaben umsetzen. In diesem Fall empfiehlt sich eine externe anwaltliche Beratung.

Um die anwaltliche Beratung für Sie möglichst einfach zu gestalten, haben wir einen Mandentenfragebogen für die Shopbetreuung entwickelt. An den vielen Informationen, die wir u. U. von Ihnen benötigen, können Sie erkennen, wie komplex und individuell eine rechtliche Shopbetreung gestaltet ist. Die rechtliche Gestaltung von Shops kann man nicht einfach fertig aus der Schublade ziehen, sondern muss diese im Einzelfall auf das Geschäftsmodell des Mandanten anpassen.

  • Wettbewerbsrecht/Abmahnung

Warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten.

Auch allgemeine wettbewerbsrechtliche Probleme sind nicht zu unterschätzen. Da der Webseitenbetreiber oder Shopinhaber in der Regel bundesweit, wenn nicht sogar weltweit liefert, finden sich auf diesem Markt Mitwettbewerber, so dass hier der Ring für Abmahnungen eröffnet ist. Nachteilig ist insbesondere, dass regelmäßig Abmahnungswelle durch das Land rollen, die lediglich ein Interesse an Gebühren nicht jedoch am einzelnen Wettbewerbsverhältnis haben. Gerade in diesem Bereich tummeln sich viele schwarze Schafe, so dass im Einzelnen Abmahnungen entsprechend zu überprüfen sind.

Günstiger ist es natürlich, wenn die Seite so gestaltet ist, dass sie erst gar keine Angriffspunkte für Abmahnungen bietet.

Die Frage von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen hat jedoch zwei Seiten. Es sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass viele Mitwettbewerber im Internet unter Missachtung der elementarsten Grundsätze des Wettbewerbsrechtes handeln. Es kann in diesem Fall nachteilig sein, als Shopbetreiber eine rechtlich einwandfreie Lösung zu haben, so dass Wettbewerbsnachteile durch nichtgesetzestreue Mitbewerber nicht hinzunehmen sind. Auch in Fragen des ggf. unlauteren Wettbewerbs Ihrer Mitbewettbewerber und notwendigen Reaktionsschritten beraten wir Sie gern.

Falls Sie abgemahnt worden sind und eine Beratung wünschen, rufen Sie uns einfach an (Tel. 0381-260 567 30).

“Rufen Sie einfach an” – wie funktioniert das?

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    Anwaltskosten

Die Höhe der enstehenden Anwaltgebühren können wir an dieser Stelle nicht pauschal beziffern, da die Kosten vom Aufwand und dem Einzelfall der Beratung abhängen. Wenn Sie Interesse an einer Beauftragung haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf und schildern uns, wie wir Sie unterstützen können. Sie erhalten dann unverbindlich und kostenlos einen Kostenvoranschlag. In der Regel rechnen wir Shopbetreuungen pauschal oder nach Stundensätzen ab, sonstige Beratungen in der Regel als Erstberatung im Sinne des Rechtsanwaltvergütungsgsesetzes (RVG). Schildern Sie uns Ihr Problem, wir unterbreiten Ihnen unverbindlich einen Kostenvoranschlag.

Vollmachtsformular

Ein Vollmachtsformular, dass wir über eine Beratung hinaus von Ihnen ggf. benötigen, um für Sie tätig werden zu können, finden Sie hier. Bitte schicken Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular vorab per Fax und dann im Original per Post.

So kommen Sie in Kontakt

Die Betreuung eines Internetauftrittes ist ortsunabhängig und kann komplett über das Internet oder bspw. das Telefon abgewickelt werden, so dass es auf ihren Standort nicht ankommt. Auch eine Schulung Ihrer Mitarbeiter ist kein Problem.

Bei Fragen schicken Sie uns bitte eine mail oder rufen Sie einfach an. Wir besprechen gerne mit Ihnen, wie wir Sie unterstützen können.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/53e5357a44864588b3dada6001659bcc