E-Commerce
Leitsatz:
-
Ein Internetauktionshaus
haftet nicht für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zwischen dem
Anbieter und dem Käufer.
- Es besteht ferner keine
Verpflichtung eines Internetauktionshauses zur Überprüfung der Identität und
Bonität des Anbieters.
- Ein Internetauktionshaus
ist nicht verpflichtet, Informationspflichten beispielsweise nach
Fernabsatzgesetz oder nach Reisevertragsgesetz zu erfüllen, die eigentlich dem Anbieter obliegen.
AG Westerstede, Urteil v. 19.12.2001, Az.
21 G 792/01 (v), CuR 2002, 377
ff. (rechtskräftig)
Der Kläger verlangt von einem
Internetauktionsportal Schadenersatz. Der Kläger hatte von einem Anbieter eine
Reise ersteigert, das Geld bezahlt aber keine Leistung erhalten.
Das Gericht hatte einen
Anspruch aus positiver Vertragsverletzung nicht als gegeben erachtet. Welche
Sorgfaltspflichten eine Internetauktionshaus gegenüber dem Käufer hat, ist nach
Ansicht des Gerichtes nach den Umständen, Sinn und Zweck des Vertrages, sowie
Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu bestimmen. Da das
Auktionshaus auf den Auktionsverlauf keinen Einfluss hatte, durfte der Kläger
keine wesentlichen Informationen durch das Auktionshaus erwarten. Dies ergibt
sich daraus, dass das Auktionshaus nur Kontakt zwischen Anbietern und Ersteigern
vermittelt und die erforderlichen technischen Rahmenbedingungen bereitstellt.
Demzufolge durfte der Kläger eine Überprüfung der Identität und Bonität des
Anbieters nicht erwarten, wie auch ein Hinweis nach § 651 k Abs. 4 BGB
(Sicherungsschein) oder nach Fernabsatzgesetz. Auf Grund der Menge der
abgewickelten Auktionen erwartet kein Teilnehmer solche konkreten Hinweise.
Onlineauktionen seien geradezu gekennzeichnet durch das so entstehende Risiko
für den Ersteigerer. Insbesondere aus den AGB´s des Auktionshauses ergebe sich
keine Haftung. Das Auktionshaus hatte in seinen AGB´s darauf hingewiesen, dass
es keine Kontrolle über die Qualität der angebotenen Artikel und keinen Einfluss
auf die Geschäftsabwicklung zwischen den Parteien habe.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard
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