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Leitsatz:
Ein
Homepagebetreiber haftet für einen gesetzten Link, ohne dass es auf eine
Auslegung von § 5 TDSG, § 5 Mediendienstestaatsvertrag (jetzt § 8 ff. TDG)
ankommt. Der Linksetzer übernimmt eine Art Verkehrssicherungspflicht. Er geht
bewusst das Risiko ein, dass die Verweisungsseite später geändert wird.
OLG München, Urteil v. 15.03.2002, Az. 21
U
1914/02, CuR 2002, 847
Leitsatz:
Das Amtsgericht
Rostock hat entschieden, dass eine Linksammlung, die vervielfältigt und
öffentlich wiedergegeben wird, eine Datenbank im Sinne des § 87 a Abs. 1 S. 1
UrhG darstellt. Eine wesentliche Investition für die Erstellung der Datenbank im
Sinne des § 87 a Abs. 1 UrhG liegt nach Ansicht des Gerichtes schon dann vor,
wenn nicht nur eine minimale Investition an Zeit und Geld vorliegt. Vorliegend
hatte der Kläger die Links in einer relationalen Datenbank gespeichert.
Eine Übereinstimmung
zwischen den Linksammlungen des Klägers und der Beklagten konnte das Gericht aus
der Reihenfolge, der Wahl und der Bezeichnung der Kategorien schließen sowie
farblich übereinstimmende Absetzungen von links. Insbesondere weist das Gericht
nochmals daraufhin, dass elektronische Datenbanken im Sinne des § 87 a Abs. 1
UrhG gem. § 87 c Abs. 1 Nr. 1 UrhG auch nicht zum privaten Gebrauch
vervielfältigt werden dürfen.
Amtsgericht Rostock, Az. 49 C 429/99, rechtskräftiges Urteil vom 20.02.2001, MMR 2001, S. 631 f.
Leitsatz:
- Es verstößt nicht gegen das
Urheberrecht, wenn ein Internetsuchdienst Zeitungsartikel von Verlagshäusern
aufspürt, die dem Nutzer dann, nachdem er eine Stichwortartige Auflistung
erhalten hat, mittels eines Deep-Links als Volltext zugänglich gemacht werden,
ohne dass die Homepage des betreffenden Presseunternehmens zwischengeschaltet
wird.
- Die Tatsache, dass der
Nutzer eines Internetzsuchdienstes zur Ermittlung von Zeitungsartikeln über
einen Deep-Link direkt zu dem Artikel geführt wird, ohne dass er gezwungen ist
vorher auf die Homepage des Presseunternehmens zu gehen, stellt keinen
unlauteren Wettbewerb her.
OLG Köln, Urteil v. 27.10.2000, Az. 6 U 71/00, CuR
2001, 708 ff.
Leitsatz:
- Ein so genannter
"Surface-link" auf die Eingangsseite eines fremden Internetsangebots hat eine
Haftungsfreistellung nach § 5 Abs. 2 TDG zur Folge.
- Eine Verantwortlichkeit für
markenrechtsverletzende Links besteht erst nach Kenntnis der
Markenrechtsverletzung. Eine Verantwortlichkeit gem. § 5 Abs. 1 TDG besteht
somit nur bei positiver Kenntnis.
- Das Softwareprogramm
"FTP-Explorer" verletzt nicht die Marke "Explorer".
OLG Braunschweig, Urteil v. 19.07.2001, Az. 2 U
141/00, MMR 2001, Seite 608 f.
Leitsatz:
- Auch durch die Verwendung
von Metatages kann eine Markenrechtsverletzung gegeben sein.
- Wer zur Unterlassung der
Benutzung von Metatages und der Anmeldung von Suchmaschinen verurteilt worden
ist, hat bei sämtlichen Suchmaschinen dafür zu sorgen, dass aufgrund der
Eingabe des markenrechtlich verletzenden Suchbegriffs keine Verbindung mehr zu
seiner Seite hergestellt wird.
LG Frankfurt, Urteil v. 03.12.1999, Az. 3/11 O 98/99, CuR
2000, 462 ff.; OLG München, Urteil
v. 06.04.2000, Az. 6 U 4123/99, CuR 2000, 461 ff.
Leitsatz:
Die Übernahme von Anzeigen
einer fremden Internetdomain auf die eigene Seite ist wettbewerbswidrig, wenn
nicht gekennzeichnet wird, dass diese Anzeigen von einem Konkurrenten sondern
von dem Seiteninhaber stammen.
OLG Celle,
NJW-CuR 99, 366 f.
Leitsatz:
Zwischen den Begriffen
"FDT-Explorer" und "Explorer" besteht keine Verwechslungsgefahr, das Markenrecht
der Rechtsinhaber des Begriffes "Explorer" ist damit nicht verletzt.
LG Bielefeld, Urteil v. 29.12.2000, Az. 3 O 452/00,
CuR 2001, 473
Leitsatz:
Das Verwenden einer Wortmarke
auf einer privaten Homepage, die nicht im geschäftlichen Verkehr verwendet wird,
stellt keine Verletzung des Markengesetzes dar.
OLG Schleswig, Urteil v. 19.12.2000, Az. 6 U
51/00, CuR 2001, S. 465 ff.
Leitsatz:
Ein Internetsuchdienstsystem,
mit dem Zeitungsartikel aufgespürt werden, die Verlage neben der
Veröffentlichung in Printform auch in das Internet einstellen, wobei die
Beiträge dem Nutzer zunächst nicht vollständig auf dem Bildschirm geliefert
werden, sondern ihm im ersten Schritt eine Auflistung aller gefundenen
Presseinformationen, die das eingegebene Stichwort enthält - zum Teil mit
ergänzenden Stichworten, Sätzen und Satzfragmenten -, übermittelt wird und das
als dann über einen "Deep-Link" unmittelbar auf den Volltext leitet, ohne das
die Homepage des betreffenden Presseunternehmens zwischengeschaltet wird,
verletzt weder unmittelbar noch mittelbar dessen Urheberrechte.
OLG Köln, Urteil v. 27.10.2000, Az. 6 U
71/00, K&R 2001, 327
Leitsatz:
Wenn durch Links auf einer
Website der Eindruck entsteht, es bestünden geschäftliche Verbindungen zu dem
Anbieter der gelinkten Seite, ist dies wettbewerbswidrig gem. § 1
UWG.
LG Hamburg, Urteil v. 02.01.2001, Az. 312
O 606/00, CuR 2001, 265
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