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Datenschutz

 

Bitte beachten Sie: Die Leitsätze stammen vom jeweiligen Bearbeiter und sind, wenn nicht anders angegeben, nicht amtlich. Alle Angaben ohne Gewähr. Nutzen Sie bitte zur einfacheren Handhabung unsere Volltextsuche.

 

Leitsätze:

 1. Eine Webseite, die dazu auffordert, Abmahnungen zu melden, erhebt Daten, im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

 2. Der Betroffene hat einen entsprechenden Auskunftsanspruch der für den Fall, dass die Annahme besteht, dass die Auskunft unsorgfältig erfolgt oder unrichtig oder unvollständig ist, eidesstattlich zu versichern ist.

 Landgericht Ulm, Urteil vom 01.12.2004, Az: 1 S 89/04

Leitsatz:

Eine Datenschutzklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Einverständnis zur personenbezogenen Datenverarbeitung nach den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen enthält, ist unwirksam.

LG München, Urteil v. 01.02.2001, Az. 12 O 13009/00, MMR 2001, 466 ff. (Payback-Rabattsystem)


Leitsatz:

  1. Zu einer ordnungsgemäßen Datensicherung gehört, dass die Vollständigkeit und die Wiederherstellbarkeit der gesicherten Daten überprüft wird.
  2. Ist in einem Wartungs- und Pflegevertrag für Software die Verpflichtung der Datensicherung des Anwenders geregelt, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anwender keine ordnungsgemäße Datensicherung durchführt. In diesem Fall überwiegt das Mitverschulden gem. § 254 BGB.

LG Stuttgart, Urteil v. 30.01.2002, Az. 38 O 149/00 KfH, CuR 2002, 487

 

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Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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