Microsoft erteilt Auskunft über gespeicherte
Daten bei Office-XP-Registrierung
Klage von Rostocker Student erfolgreich
Die Produkte der Softwarefirma Microsoft Windows
XP, Office-XP und Visio 2002 sind nur nach einer Registrierung dauerhaft zu
nutzen. Ohne Registrierung kann Office-XP bspw. nur 50mal gestartet werden,
Windows XP nur 30 Tage nach dem ersten Start genutzt werden. Die Registrierung
kann über das Telefon oder über das Internet erfolgen.
Bei einer Registrierung über das Internet wird der
Softwarekäufer bei Nutzung des Aktivierungs-Assistenten lediglich über die
Microsoft Office-Sicherheitsrichtlinien informiert. Dort wird darauf
hingewiesen, dass für den Aktivierungsprozess lediglich die Angabe des Landes
benötigt wird, in dem das Produkt eingesetzt wird, eine Angabe von
personenbezogenen Daten sei nicht nötig. Dennoch ist es möglich, so genannte
personenbezogene Daten, hierzu gehören Name, Adresse und
Telefonnummer, einzugeben. Was mit diesen Daten geschieht und wo diese
gespeichert werden, bleibt jedoch unklar. Bei der Speicherung von
personenbezogenen Daten, auch wenn dies freiwillig erfolgt, sind die Vorgaben
des Teledienstdatenschutzgesetzes einzuhalten. Demzufolge müsste der
Softwarenutzer eigentlich über Art, Umfang, Ort und Zweck der über ihn
gespeicherten Daten gem. § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz informiert werden.
Gemäß § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz und §
7 Teledienstdatenschutzgesetz hat der Nutzer einen Anspruch auf Auskunft der
über ihn gespeicherten Daten.
Vollkommen unklar ist, welche Daten Microsoft bei
der Produktaktivierung über das Internet eigentlich speichert. In der
Fernsehsendung "WISO" des ZDF vom 30.07.2001 ergaben Messungen bei einer
Registrierung des Microsoft - Office-Programmpaketes eine Datenübertragung von
72000 Zeichen. Microsoft selber räumt auf seiner Internetseite eine Übertragung von 3000 Zeichen ein.
Ein Rostocker Student hatte das Programmpaket
Office XP von der Fa. Microsoft erworben und sich unter Angabe seines Namens und
seiner Adresse online registriert. Auf ein Anschreiben des Studenten an die Fa.
Microsoft, ihm entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine Auskunft über die
beim Microsoft gespeicherten Daten zu erteilen, erfolgte keine Reaktion.
Auf das Schreiben des Studenten erhielt dieser von
der Fa. Microsoft zwei Wochen nach seinem Schreiben die Information, dass
weitere Informationen zum Thema Produktaktivierung unter der Internetadresse http://www.microsoft.com/germany/themen/piraterie/produktaktivierung/default.htm
zur Verfügung stehen würden. Ferner wurde dem Kläger eine Telefonnummer für
Rückfragen angegeben. Eine Auskunft über die gespeicherten Daten wurde jedoch nicht erteilt.
Nachdem die Klage zugestellt worden war, erteilte
Microsoft die geforderte Auskunft und sagte zu, die Kosten für die Klage zu
übernehmen. Die verspätete Auskunft wurde damit begründet, dass die Anfrage des
Studenten versehentlich fehl geleitet worden sei und nicht den
Qualitätsanforderungen, die Microsoft an sich selbst stelle, entsprechen würde.
Den Inhalt des Schreibens haben wir für Sie in
einer kompakten Form zusammengestellt:
| Feldbezeichnung
|
Feldinhalt |
Erläuterung |
| Registration |
Mode I Internet |
|
| Full PID |
XXX |
Product ID |
| HWID |
3,98118E+18 |
Hardware Hash |
| LA Version |
1.0.0.40 |
Version der
Aktivierungstechnologie: hier Office XP |
| BPC |
20202 |
Perpetual license |
| IsoLanguage |
1031 |
German |
| Status |
NLS |
New Licensw: erster Eingang dieser
PID |
| License ID |
45127 45127 |
Aktivierung in diesem
Monat |
| Issue Date |
21 |
Monat der Aktivierung: September
|
| Current Day |
3 |
Tag der Aktivierung |
| Partial PID |
45213-750-1754344 |
Teil der PID |
| PID Random Part |
17561 |
Letzter Teil der PID: Random Part
|
| HWID |
3,89118E+18 |
Hardware Hash |
| BPC |
20202 |
Perpetual license |
| Custumer ID |
2097646 |
Kundennummer |
| Status |
ACK |
License acknowledged |
| License Type |
NLS |
New License |
| Registration Mode |
I |
Internet |
| Original PID |
Y |
erster Eingang dieser PID
|
| HWID Flag |
N |
Reactivation possible |
| PID Product Key Part |
7,50175E+11 |
Teil der PID |
Custumer data: 1192527
Die äußere Form des Auskunftsschreibens
verdeutlicht, dass dieses von Hand zusammengestellt worden ist und Microsoft
anscheinend auf Anfragen von Softwarenutzern über ihre bei Microsoft
gespeicherten Daten nicht eingerichtet ist.
Microsoft weist ferner darauf hin, dass bei der
Aktivierung keine Angaben über Hardwarekomponenten selber gespeichert werden,
sondern lediglich ein Hardwarecode aus den Komponenten errechnet wird. Ferner
wird neuerdings auf weiterführende Informationen einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verwiesen, in denen die spezifischen
Hardwaredaten, auch für Office-XP, erläutert werden.
Da die Daten verschlüsselt übertragen werden,
besteht jedoch keine Möglichkeit, den Wahrheitsgehalt dieser Angaben zu
überprüfen. Insbesondere bleiben angesichts der Datenmenge die bei der
Registrierung gemessen wurde, Fragen offen.
Tipp:
Gemäß § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz sowie
§ 7 Teledienstdatenschutzgesetz haben Sie einen Anspruch auf Auskunft gegenüber
Fa. Microsoft über die dort über Sie gespeicherten Daten, wenn Sie sich für ein
Microsoftprodukt registriert haben. Diese Auskunft ist Ihnen unentgeltlich zu
erteilen. Nutzen Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich von Microsoft eine Auskunft
über Ihre gespeicherten Daten erteilen!
Wir haben ein Formschreiben vorbereitet, dass Sie
hier herunterladen können. Laut Gesetz haben Sie ebenfalls einen Anspruch
darauf, dass die über Sie gespeicherten Daten, d.h. Name und Adresse etc.
gelöscht werden, da diese von Microsoft nicht benötigt werden.
Sollte Microsoft nach einer angemessenen Frist,
die wir mit 2 Wochen als ausreichend erachten, nicht reagieren oder Sie
mit Formschreiben oder dem Verweis auf die Internetseite von Microsoft
hinhalten, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Auskunftsanspruch vor Gericht
geltend zu machen. Die Kosten hierfür sind, da es sich nur um einen
Auskunftsanspruch handelt, relativ gering.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard
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