Domain-Name
Die Wahl Ihres Domainnamens ist
einerseits ein Garant dafür, dass man sich Ihre Internetadresse merken kann. Auf
der anderen Seite ist Gefahr von Rechtsproblemen groß:
Ihr Domain-Name sollte, grob gesagt,
nicht aus in einer Wahl folgender Namensgruppen bestehen:
- Namen von Städten und Gemeinden
- Namen von markenrechtlich
geschützten Begriffen oder Produkten
- Namen von berühmten
Persönlichkeiten
- nicht ganz unbekannte Firmennamen
- was die vorgenannten Grundsätze
angeht, Domain-Namen, die so ähnlich klingen, wie die Namen, wie oben genannt,
nicht wählen (also bitte nicht www.microsaft.de)
- diese Namen bitte auch nicht mit
anderen Top-Level-Domain-Endungen (.com, .tv etc.)
Wenn Sie eine Domain registrieren,
die Ihren Nachnahmen trägt, können wir aus juristischer Sicht nur sagen, „kommt
darauf an“. Grundsätzlich ist es so, dass der Prioritätsgrundsatz gilt, d.h.,
die Domain gebührt demjenigen, der sie zuerst anmeldet.
Trotz einer aktuellen Entscheidung
des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 17.05.2001) sind auch Allgemeinbegriffe
nicht ganz ungefährlich (Mietwohnzentrale.de).
Wir empfehlen, dass Sie über die
entsprechenden Suchmaschinen Nachforschungen anstellen, wie der von Ihnen
gewünschte Begriff bereits vergeben ist. Prüfen Sie auch, ob der von Ihnen
gewünschte Name bereits unter einer andern Top-Level-Domain existiert (.com
etc). Nach unkomplizierter Anmeldung können Markennamen unter www.dpma.de.
abgefragt werden. Es empfiehlt sich ebenfalls eine regionale Begrenzung
(internetrecht-rostock.de), um den Wirkungskreis zu verdeutlichen.
Wir raten ab von:
- die Adresse
www.kurt-biedenkopf.de sollten Sie nur dann registrieren, wenn Sie tatsächlich
so heißen
- achten Sie bei Reservierung des
Domainnamens durch einen Provider darauf, dass die Domain tatsächlich bei der
Registrierungsstelle auf Sie angemeldet wird, als sog. admin-c und nicht auf
den Namen des Providers
Lesen Sie zum Thema „Domainrecht“
auch den folgenden Artikel (....)
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