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Musterrückgabebelehrung
in der Fassung ab dem 01.04.2008
Beachten
Sie bitte unsere Hinweise zu neuen Belehrung!
Muster
für die Rückgabebelehrung
Rückgabebelehrung
Rückgaberecht
Sie
können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von [zwei Wochen]
(1) durch Rücksendung der Ware
zurückgeben. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht
vor Eingang der Ware (2). Nur bei
nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch
Rücknahmeverlangen in Textform erklären.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des
Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten
und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen
an: (3)
(4)
(5)
Rückgabefolgen
Im
Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt
werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf
deren Prüfung -wie sie Ihnen etwa
im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können
Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die
Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren
Wert beeinträchtigt. (6)
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30
Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder
des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Finanziertes
Geschäft (7)
(Ort),
(Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) (8)
Gestaltungshinweise:
(1)
Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der
Klammerzusatz "einem Monat". In
diesem Fall ist auch
Gestaltungshinweis 6 einschlägig, wenn der dort genannte Hinweis nicht
spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt.
(2)
Liegt einer der nachstehenden Sonderfälle vor, ist Folgendes einzufügen:
a)
bei schriftlich abzuschließenden Verträgen: "und auch nicht, bevor Ihnen auch
eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der
Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist";
b)
bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Abs. 1 Satz 1 BGB): "beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
§ 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV";
c)
bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB):
"und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB
in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV";
d)
bei einem Kauf auf Probe (§ 454 BGB): "und auch nicht, bevor der Kaufvertrag
durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist".
Wird
für einen Vertrag belehrt, der
unter mehrere der vorstehenden Sonderfälle fällt (z. B. ein Fernabsatzvertrag im
elektronischen Geschäftsverkehr), sind die jeweils zutreffenden Ergänzungen zu
kombinieren (in dem genannten Beispiel wie folgt: "beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
§ 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer
Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV").
(3)
Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Rückgabeadressaten.
Zusätzlich
können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der
Verbraucher eine Bestätigung seines Rücknahmeverlangens an den Unternehmer
erhält, auch eine Internet-Adresse.
(4)
Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden:
"Die
Rückgabe paketversandfähiger Ware kann auch an (einsetzen: Namen/Firma und
Telefonnummer einer Versandstelle) erfolgen, die die Ware bei Ihnen abholt."
(5)
Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden:
"Bei
Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt."
(6)
Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB und
eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung nicht spätestens bei Vertragsschluss in
Textform erfolgt, ist anstelle dieses Satzes folgender Satz einzufügen: "Für
eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten."
(7)
Der nachfolgende Hinweis für finanzierte Geschäfte kann entfallen, wenn ein
verbundenes Geschäft nicht
vorliegt:
"Haben
Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und machen Sie von Ihrem
Rückgaberecht Gebrauch, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr
gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist
insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn
sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung
bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe
bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen
hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte
und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein.
Wollen
Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie
von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch und widerrufen Sie Ihre auf Abschluss des
Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung."
(8)
Ort, Datum und Unterschriftsleiste
können entfallen. In diesem Falle sind diese Angaben entweder durch die Wörter
"Ende der Rückgabebelehrung" oder durch die Wörter "Ihr(e) (einsetzen: Firma des
Unternehmers)" zu ersetzen."
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